Lexikon

Schutzaufsicht

Schweiz
1. Maßnahme des Strafrechts, verbunden mit bedingtem Strafvollzug und (oder) bedingter Entlassung; im Jugendstrafrecht kann die Schutzaufsicht auch als selbständige Maßnahme angeordnet werden. Aufgabe der Schutzaufsicht ist nach Art. 47 StGB die Unterstützung der ihr Unterstellten, insbesondere durch Beschaffung von Unterkunft und Arbeitsgelegenheit. Die Schutzaufsicht wird von kantonalen Stellen, u. U. auch freiwilligen Vereinigungen ausgeübt; sie darf jedoch nicht Polizeiorganen übertragen werden (Art. 379 StGB). 2. öffentliche Fürsorgemaßnahme für Volljährige unter Wahrung ihrer Handlungsfähigkeit oder für Minderjährige ohne Einschränkung der elterlichen Gewalt.
Materialien, künstliche Intelligenz, KI
Wissenschaft

Eingebaute Intelligenz

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Umami, Weihnachtliche Traditionen
Wissenschaft

Ein Fest der kulinarischen Unvernunft

Weihnachten und gutes Essen gehören für viele Menschen zusammen. Wir wollen uns etwas Gutes gönnen. Dafür verschieben wir Gedanken an Kalorien, Tierwohl oder Nachhaltigkeit gerne auf die Zeit nach den Feiertagen. von ELENA BERNARD Der Tisch ist festlich gedeckt, im Hintergrund erklingt leise Weihnachtsmusik und der Geruch nach...

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