Lexikon
Schutzaufsicht
Schweiz
1. Maßnahme des Strafrechts, verbunden mit bedingtem Strafvollzug und (oder) bedingter Entlassung; im Jugendstrafrecht kann die Schutzaufsicht auch als selbständige Maßnahme angeordnet werden. Aufgabe der Schutzaufsicht ist nach Art. 47 StGB die Unterstützung der ihr Unterstellten, insbesondere durch Beschaffung von Unterkunft und Arbeitsgelegenheit. Die Schutzaufsicht wird von kantonalen Stellen, u. U. auch freiwilligen Vereinigungen ausgeübt; sie darf jedoch nicht Polizeiorganen übertragen werden (Art. 379 StGB). – 2. öffentliche Fürsorgemaßnahme für Volljährige unter Wahrung ihrer Handlungsfähigkeit oder für Minderjährige ohne Einschränkung der elterlichen Gewalt.
Wissenschaft
Ursache für Covid-19-Spätfolge bei Kindern identifiziert
Einige Wochen nach einer Covid-19-Infektion erleiden manche Kinder einen schweren entzündlichen Schock, genannt MIS-C. Eine Studie ist nun den Ursachen der teils lebensbedrohlichen Erkrankung auf den Grund gegangen. Demnach kann Covid-19 dazu beitragen, dass eine bereits bestehende, ruhende Infektion mit dem Epstein-Barr-Virus...
Wissenschaft
Gefälschte Abgaswerte
Neben CO2 zählt Methan (CH4) zu den schädlichsten Treibhausgasen, wenn es um Erderwärmung geht. Geruchlos, unsichtbar und leicht entzündlich hat es innerhalb der ersten 20 Jahre nach seiner Freisetzung sogar eine etwa 84-fach stärkere Treibhauswirkung als CO2. Die Menge an Methan in der Atmosphäre hat der Mensch in den letzten...