Lexikon

Schutzfrist

die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes für Werke der Literatur und Musik. In Deutschland beträgt die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Autors; in den meisten Ländern 50 Jahre. In der Zeit der Schutzfrist steht dem Autor oder dessen Erben das alleinige Verfügungsrecht soweit nicht die Nutzungsrechte einem Verlag übertragen wurden zu. Nach Ablauf der Schutzfrist enden die urheberrechtlichen Ansprüche des Autors, seiner Erben und des Verlags. Die Werke sind urheberrechtlich frei und können ohne Nutzungsentschädigung von jedermann publiziert werden.
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