Lexikon
Schutzfrist
die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes für Werke der Literatur und Musik. In Deutschland beträgt die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Autors; in den meisten Ländern 50 Jahre. In der Zeit der Schutzfrist steht dem Autor oder dessen Erben das alleinige Verfügungsrecht – soweit nicht die Nutzungsrechte einem Verlag übertragen wurden – zu. Nach Ablauf der Schutzfrist enden die urheberrechtlichen Ansprüche des Autors, seiner Erben und des Verlags. Die Werke sind urheberrechtlich frei und können ohne Nutzungsentschädigung von jedermann publiziert werden.
Wissenschaft
Streit um gesunde Ernährung
Fast täglich gibt es neue Meldungen, was gesund sein soll. Und viele Studien widersprechen sich. Woran liegt das? von CHRISTIAN WOLF Rotes Fleisch hat keinen guten Ruf. Wer übermäßig viel davon isst, erhöht damit angeblich massiv sein Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Auch der häufige Verzehr von verarbeitetem...
Wissenschaft
Alarmstufe Rot
Alle Pflanzen strahlen ein rotes Licht ab, das noch im All messbar ist – bei Stress besonders stark. Diese Lichtsignale können also verraten, wie es Feldern und Wäldern geht. von ANDREA HOFERICHTER Ein Mausklick, und auf dem Computerbildschirm von Georg Wohlfahrt erscheint ein postkartenreifes Foto: strahlend blauer Himmel und...
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