Lexikon
Schutzfrist
die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes für Werke der Literatur und Musik. In Deutschland beträgt die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Autors; in den meisten Ländern 50 Jahre. In der Zeit der Schutzfrist steht dem Autor oder dessen Erben das alleinige Verfügungsrecht – soweit nicht die Nutzungsrechte einem Verlag übertragen wurden – zu. Nach Ablauf der Schutzfrist enden die urheberrechtlichen Ansprüche des Autors, seiner Erben und des Verlags. Die Werke sind urheberrechtlich frei und können ohne Nutzungsentschädigung von jedermann publiziert werden.
Wissenschaft
News der Woche 17.10.2025
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Wissenschaft
Können wir Nässe fühlen?
Warum sich Wasser nass anfühlt – es sich dabei aber eigentlich nur um eine Wahrnehmungsillusion handelt, erklärt Dr. med Jürgen Brater. Was denken Sie: Können Sie mit Ihren Händen fühlen, ob ein Gegenstand feucht oder gar nass ist? „Ja, klar“, werden Sie spontan antworten. Doch was Sie wahrnehmen, ist tatsächlich nicht die...