Lexikon
Schutzfrist
die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes für Werke der Literatur und Musik. In Deutschland beträgt die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Autors; in den meisten Ländern 50 Jahre. In der Zeit der Schutzfrist steht dem Autor oder dessen Erben das alleinige Verfügungsrecht – soweit nicht die Nutzungsrechte einem Verlag übertragen wurden – zu. Nach Ablauf der Schutzfrist enden die urheberrechtlichen Ansprüche des Autors, seiner Erben und des Verlags. Die Werke sind urheberrechtlich frei und können ohne Nutzungsentschädigung von jedermann publiziert werden.
Wissenschaft
Labor-Fleisch mit Designer-Geschmack entwickelt
Tierhaltung und Fleischkonsum sind schlecht fürs Klima und für einige Menschen ethisch nicht vertretbar. Eine Alternative dazu könnte künftig im Labor aus Zellen gezüchtetes Fleisch sein. Dessen Geschmack könnte demnächst dem von herkömmlichem Fleisch von Tieren noch näherkommen. Denn Forschende haben eine Methode entwickelt, mit...
Wissenschaft
Algen als Stickstofflieferanten
In verschiedenen Meeresalgen haben Forschende neuartige Symbiosen mit stickstofffixierenden Bakterien entdeckt. Eine dieser Symbiosen geht sogar so weit, dass sich Bakterium und Alge zu einem einzigen Organismus entwickelt haben. von ELENA BERNARD Kieselalgen produzieren nicht nur jede Menge Sauerstoff. Sie tragen auch dazu bei,...
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