Lexikon

Schutzfrist

die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes für Werke der Literatur und Musik. In Deutschland beträgt die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Autors; in den meisten Ländern 50 Jahre. In der Zeit der Schutzfrist steht dem Autor oder dessen Erben das alleinige Verfügungsrecht soweit nicht die Nutzungsrechte einem Verlag übertragen wurden zu. Nach Ablauf der Schutzfrist enden die urheberrechtlichen Ansprüche des Autors, seiner Erben und des Verlags. Die Werke sind urheberrechtlich frei und können ohne Nutzungsentschädigung von jedermann publiziert werden.
Wissenschaft

Wann Dinos warmblütig wurden

Auch einige Vertreter der Dinosaurier konnten wohl schon ihre Körpertemperatur regulieren und vererbten diese Fähigkeit an die Vögel. Wann es zu dieser bahnbrechenden Entwicklung gekommen sein könnte, beleuchtet nun eine Studie. Demnach könnten zwei Gruppen der Dinosaurier vor etwa 180 Millionen Jahren die Warmblütigkeit...

Wissenschaft

Osterinsel: Doch kein Bevölkerungskollaps?

Überschritt die Bevölkerung die Tragfähigkeit der kleinen Insel und brach deshalb ein? Dieser Vermutung widersprechen nun Studienergebnisse, wonach die Population der Osterinsel wohl stets bescheiden blieb. Die neue Einschätzung der einst landwirtschaftlich genutzten Flächen legt nahe, dass es nur maximal 4000 Inselbewohner gab...

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