Lexikon
Seemannsgesetz
Regelwerk vom 26. 7. 1957, das sich mit den Dienstverhältnissen der Besatzung von Handelsschiffen, die nach dem Flaggenrechtsgesetz in der Fassung vom 26. 10. 1994 die Bundesflagge führen, teilweise auch mit denen der Kapitäne befasst; ergänzt durch die Seemannsamtsverordnung in der Fassung vom 21. 10. 1981. Das Seemannsgesetz trat an die Stelle der Seemannsordnung vom 2. 6. 1902.
Wissenschaft
Kontroverser Kollaps
Physiker suchen die Grenze der Quantenwelt. von RÜDIGER VAAS Quantenphysiker stochern noch immer im Nebel: Das Problem sind die im Mikrokosmos gemessenen und im Formalismus der Schrödinger-Gleichung durch Wellenfunktionen beschriebenen Superpositionen. Sie kommen in der von der klassischen Physik erfassten Alltagswirklichkeit mit...
Wissenschaft
Kindern das Leben retten
Durch Möglichkeiten der modernen Medizin überleben inzwischen viele Kinder mit angeborenem Herzfehler. von SUSANNE DONNER Die ersten zwei Jahre nach der Geburt ihres Sohnes würden schwer werden, sagten die Ärzte Beate Lehmann (Name geändert) während ihrer Schwangerschaft. Sie hatten zwischen der 19. und 21. Schwangerschaftswoche...
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