Lexikon

Kapitạ̈n

Berufsbezeichnung
Handelsschifffahrt (gemäß §§ 2 und 4 Nr. 1 Seemannsgesetz) alle Personen des nautischen Dienstes, die mit der Führung eines Schiffs betraut sind und ein in der Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung vorgesehenes Befähigungszeugnis (Patent der Gruppe A) besitzen (Seemann). Patente der Gruppe B beziehen sich auf die Hochseefischerei und die der Gruppe C auf den maschinentechnischen Schiffsdienst. Es sind zu unterscheiden: Kapitän auf Kleiner Fahrt (Patent AK), Kapitän auf Mittlerer Fahrt (Patent AM) und Kapitän auf Großer Fahrt (Patent AG, früher A 6). Die Anforderungen nach Schulabschluss und Ausbildungsgang sind sehr verschieden.
Als das ferne Kuipergürtel-Objekt Quaoar einen Hintergrundstern passierte, wurde dessen Licht von Ringmaterie absorbiert, die den Zwergplaneten in einer Distanz von 6,4 Quaoar-Radien umkreist. Doppelt so weit entfernt ist der 80 Kilometer große Mond Weywot (links unten). Der helle Stern oben ist unsere Sonne. ©Illustration: ESA/ATG
Wissenschaft

Der seltsame Ring eines Zwergs

Ein Außenseiter im Sonnensystem lässt rätseln: Wieso ist aus dem Ring um Quaoar kein Mond entstanden?

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Mond, Wasser, Mondwasser
Wissenschaft

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In ewig dunklen Kratern an den Mondpolen überdauerte Wassereis bereits Milliarden von Jahren. Wasser-Moleküle finden sich aber auch im Gestein unter hellem Sonnenlicht. von THORSTEN DAMBECK Der Mond ist knochentrocken – so lautete nach den Apollo-Missionen jahrzehntelang das Mantra der Experten. Sie stützten sich auf chemische...

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