Lexikon

Kapitạ̈n

Berufsbezeichnung
Handelsschifffahrt (gemäß §§ 2 und 4 Nr. 1 Seemannsgesetz) alle Personen des nautischen Dienstes, die mit der Führung eines Schiffs betraut sind und ein in der Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung vorgesehenes Befähigungszeugnis (Patent der Gruppe A) besitzen (Seemann). Patente der Gruppe B beziehen sich auf die Hochseefischerei und die der Gruppe C auf den maschinentechnischen Schiffsdienst. Es sind zu unterscheiden: Kapitän auf Kleiner Fahrt (Patent AK), Kapitän auf Mittlerer Fahrt (Patent AM) und Kapitän auf Großer Fahrt (Patent AG, früher A 6). Die Anforderungen nach Schulabschluss und Ausbildungsgang sind sehr verschieden.
Glycerinsäure, Molekül
Wissenschaft

Lebensbaustein aus dem All?

Ein Laborexperiment ahmt die Bedingungen in kalten galaktischen Molekülwolken nach. Dabei gelang der Nachweis von Glycerinsäure. von DIRK EIDEMÜLLER Eine der großen Fragen, die verschiedene Zweige der Naturwissenschaft verbindet, lautet: Woher stammen die Grundbestandteile des Lebens? Zwar kennen wir heute die grundlegenden...

Eine Gruppe Ameisen beim Lösen eines geometrischen Manövrierrätsels.
Wissenschaft

Wer ist der bessere Möbelschlepper – Mensch oder Ameise?

Ameisen sind für ihr kollektives, koordiniertes Trageverhalten und ihre Intelligenz bekannt. Aber sind sie einzeln oder in der Gruppe schlauer? Das haben Forscher in einem Experiment getestet. Demnach finden Ameisen als Kollektiv bessere Lösungen für ein Problem als alleine. Sie manövrieren einen sperrigen Gegenstand effektiver...

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