Lexikon
Sicherungshypothek
zur Sicherung einer Forderung bestellte Hypothek, bei der sich das Recht des Gläubigers streng nach der Forderung richtet und der Gläubiger sich zum Beweis der Forderung nicht auf die Eintragung im Grundbuch berufen kann. Die nicht zum Umlauf bestimmte Sicherungshypothek kann nur als Buchhypothek, nicht als Briefhypothek bestellt werden und muss im Grundbuch als Sicherungshypothek bezeichnet werden (§ 1184 BGB).
Wissenschaft
Atomare Antreiber
Neue Katalysatoren sollen umweltverträgliche und preisgünstige Produkte ermöglichen, etwa für den Einsatz in Medizin, Landwirtschaft oder Elektroautos mit Brennstoffzellen. von REINHARD BREUER Es begann mit einem Knall. Man schrieb das Jahr 1823. Da mischte Johann Wolfgang Döbereiner Luft und Wasserstoff, dann brachte er das...
Wissenschaft
Anpassung an stärkereiche Nahrung schon bei Frühmenschen
Das Enzym Amylase in unserem Speichel ermöglicht uns, Stärke bereits im Mund in Zucker aufzuspalten. Heutige Menschen besitzen zahlreiche Kopien des dafür verantwortlichen Gens. Doch wann hat es sich erstmals verdoppelt und damit die Grundlage für unsere kohlenhydratreiche Ernährung gelegt? Eine Studie zeigt nun, dass diese...