Lexikon
Sicherungshypothek
zur Sicherung einer Forderung bestellte Hypothek, bei der sich das Recht des Gläubigers streng nach der Forderung richtet und der Gläubiger sich zum Beweis der Forderung nicht auf die Eintragung im Grundbuch berufen kann. Die nicht zum Umlauf bestimmte Sicherungshypothek kann nur als Buchhypothek, nicht als Briefhypothek bestellt werden und muss im Grundbuch als Sicherungshypothek bezeichnet werden (§ 1184 BGB).
Wissenschaft
Mehr als eine Quelle grünen Stroms
Deutsche Wissenschaftler erforschen, wie sich Biogas umweltfreundlicher erzeugen und besser nutzen lässt als bisher. von TIM SCHRÖDER Es ist noch nicht allzu lange her, da wurde das Biogas viel gepriesen. Ernteabfälle oder Gülle zu vergären, um daraus einen Brennstoff zu machen, das galt als hundertprozentig „öko“. Die...
Wissenschaft
Erstaunliche Zellteilung im Zahnbelag
Video: Das fadenförmige Bakterium Corynebacterium matruchotii teilt sich nach seiner Ausdehnung in einem Schritt in mehrere Zellen auf. © Scott Chimileski, MBL. Siehe Chimileski et al. (2024), PNAS. Normalerweise gilt: Aus einer Bakterienzelle werden zwei. Doch nun haben Forschende bei einem wichtigen Bewohner des menschlichen...