Lexikon
Sicherungshypothek
zur Sicherung einer Forderung bestellte Hypothek, bei der sich das Recht des Gläubigers streng nach der Forderung richtet und der Gläubiger sich zum Beweis der Forderung nicht auf die Eintragung im Grundbuch berufen kann. Die nicht zum Umlauf bestimmte Sicherungshypothek kann nur als Buchhypothek, nicht als Briefhypothek bestellt werden und muss im Grundbuch als Sicherungshypothek bezeichnet werden (§ 1184 BGB).
Wissenschaft
News der Woche 23.08.2024
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Wissenschaft
Sonne, Wärme, Dampf und Strom
Das Potenzial der Solarthermie für die Produktion von Ökostrom stellen Kraftwerke in Marokko seit einigen Jahren eindrucksvoll unter Beweis. von Ralf Butscher Wer sich wie der Autor dieses Beitrags auf eine geführte Rundreise durch Marokko begibt, macht vermutlich irgendwann auch in Ouarzazate Station. Die Stadt mit rund 70 000...
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