Lexikon

Sicherungshypothek

zur Sicherung einer Forderung bestellte Hypothek, bei der sich das Recht des Gläubigers streng nach der Forderung richtet und der Gläubiger sich zum Beweis der Forderung nicht auf die Eintragung im Grundbuch berufen kann. Die nicht zum Umlauf bestimmte Sicherungshypothek kann nur als Buchhypothek, nicht als Briefhypothek bestellt werden und muss im Grundbuch als Sicherungshypothek bezeichnet werden (§ 1184 BGB).

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