Lexikon
Sprengstoffgesetz
Gesetz in der Fassung vom 10. 9. 2002, regelt den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen und deren Beförderung und Einfuhr. Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen bedarf es einer Erlaubnis, die von den zuständigen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen zu erteilen ist. Daneben sind Auflagen zur Lagerhaltung, Verpackung, Kennzeichnung u. a. zu beachten. Materielle und verfahrensrechtliche Regelungen enthalten die Verordnungen zum Sprengstoffgesetz.
Wissenschaft
Ganz schön bizarr
Schon die vorletzte Folge dieser Kolumne ging von dem allzu gerne bemühten Allgemeinplatz aus, dass in der Wissenschaft jedes Ergebnis die Tür zu neuen Fragen öffnet. Diese Folge tut es wieder, startet von dort aus aber in eine andere Richtung. Denn so einleuchtend diese Feststellung auch sein mag, so sollte zugleich umgekehrt...
Wissenschaft
Alzheimer per App erkennen?
Bislang lässt sich Alzheimer nur durch die Untersuchung von Nervenwasser oder aufwendige nuklearmedizinische Methoden sicher nachweisen. Seit einiger Zeit aber werden Handy-Apps entwickelt, mit denen sich die Krankheit künftig möglicherweise sehr viel einfacher diagnostizieren lässt. Diese Apps testen unter anderem das...