Lexikon
Sterbefallanzeige
die Anzeige des Todes eines Menschen bei dem Standesbeamten, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat. Zur Sterbefallanzeige verpflichtet sind in nachstehender Reihenfolge 1. das Familienoberhaupt, 2. derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, 3. jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Kenntnis unterrichtet ist. Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige verhindert ist. Die Sterbefallanzeige ist mündlich zu erstatten (§ 28 PStG).
Wissenschaft
Wasserstoff im Rohr
Er gilt als zentraler Baustein der Energiewende: Wasserstoff. Nun beginnt in Deutschland der Aufbau eines sogenannten Kernnetzes, um ihn zu seinen Nutzern zu bringen. Es basiert großenteils auf bestehenden Erdgasleitungen. Wie gut taugen sie für Wasserstoff? von KATJA MARIA ENGEL Künftig soll klimaschonend erzeugter, „grüner“...
Wissenschaft
Schwingender Riese
Die Messungen der Raumsonde Juno erlauben es, in den dunklen Abgrund von Jupiters mächtiger Gashülle zu spähen. Sichtbar wird eine turbulente Welt in ständiger Bewegung. von THORSTEN DAMBECK Jupiter sei noch jung. Seit seiner Geburt habe der Riesenplanet nur wenig Zeit gehabt sich abzukühlen. Die innere Hitze dränge deshalb...
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