Lexikon

Sterbefallanzeige

die Anzeige des Todes eines Menschen bei dem Standesbeamten, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat. Zur Sterbefallanzeige verpflichtet sind in nachstehender Reihenfolge 1. das Familienoberhaupt, 2. derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, 3. jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Kenntnis unterrichtet ist. Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige verhindert ist. Die Sterbefallanzeige ist mündlich zu erstatten (§ 28 PStG).
Elefantendame Mary beim Duschen mit dem Wasserschlauch
Wissenschaft

Elefant nutzt Wasserschlauch als raffinierten Duschkopf

Der Mensch ist nicht das einzige Wesen im Tierreich, das Werkzeuge verwendet. Auch Schimpansen, Delfine, Krähen und Elefanten sind beispielsweise für ihre Fähigkeiten im Umgang mit Werkzeugen wie Stöcken bekannt. Jetzt haben Biologen überraschend entdeckt, dass Elefanten im Berliner Zoo auch bemerkenswert gut mit Wasserschläuchen...

DNA als Computer
Wissenschaft

DNA-Computer speichert und verarbeitet Daten

Computer auf DNA-Basis sollen große Datenmengen sicher auf kleinstem Raum speichern können. Bislang war es allerdings technisch nicht möglich, DNA-Computer zu bauen, die alle Funktionen herkömmlicher elektronischer Computer vereinen. Diese Hürde haben Forschende nun überwunden. Ihre DNA-basierte Technologie kann Daten speichern,...

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