Lexikon
Streitverkündung
förmliche Benachrichtigung vom Schweben eines Zivilprozesses durch Zustellung eines den Streitstand darlegenden Schriftsatzes. Eine Prozesspartei, die bei ihrem Unterliegen im Prozess einen Anspruch auf Schadloshaltung oder Gewährleistung gegen einen Dritten geltend machen zu können glaubt oder den Anspruch eines Dritten befürchtet, kann diesem bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens den Streit verkünden (§§ 72 ff. ZPO).
Wissenschaft
Gesundheitsprognose per KI
Welches Risiko haben wir aufgrund unserer gesundheitlichen Vorgeschichte für Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen? Antworten darauf könnte ein neues KI-Modell namens Delphi-2M liefern. Basierend auf ähnlichen Algorithmen wie große Sprachmodelle soll es anhand von Informationen zu Vorerkrankungen und...
Wissenschaft
Klima-Kipppunkte sind kaum vorhersagbar
Das Konzept der Klima-Kipppunkte besagt, dass das Überschreiten bestimmter kritischer Schwellen im Klimasystem eine Kaskade unumkehrbarer Veränderungen auslöst. Wann allerdings solche Kipppunkte erreicht sind, lässt sich noch schwieriger vorhersagen als bisher angenommen. Das zeigt eine aktuelle Studie am Beispiel der...
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