Lexikon

Streitverkündung

förmliche Benachrichtigung vom Schweben eines Zivilprozesses durch Zustellung eines den Streitstand darlegenden Schriftsatzes. Eine Prozesspartei, die bei ihrem Unterliegen im Prozess einen Anspruch auf Schadloshaltung oder Gewährleistung gegen einen Dritten geltend machen zu können glaubt oder den Anspruch eines Dritten befürchtet, kann diesem bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens den Streit verkünden (§§ 72 ff. ZPO).
Geschlecht, Viren
Wissenschaft

Kleine Unterschiede, große Wirkung

Viele Erkrankungen treten je nach Geschlecht unterschiedlich häufig auf. Erklärungen dafür finden sich nicht nur im Lebensstil, sondern auch in der Wirkung von Geschlechtschromosomen und Hormonen. RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Worin unterscheiden sich die Körper von Frauen und Männern,...

Flock_of_Bar_headed_goose
Wissenschaft

Hoch hinaus

Wie eine Mutation Streifengans und Sperbergeier zu ungeahnten Höhenflügen verhilft. Von RALF STORK Es gibt Lebensräume, die sind weniger anspruchsvoll als die Hochebenen Zentralasiens. Nachts und im Winter wird es dort empfindlich kalt. Und wer jemals in Höhen von 4.000 Metern unterwegs war, weiß: Die Luft ist dort so dünn, dass...

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