Lexikon
Streitverkündung
förmliche Benachrichtigung vom Schweben eines Zivilprozesses durch Zustellung eines den Streitstand darlegenden Schriftsatzes. Eine Prozesspartei, die bei ihrem Unterliegen im Prozess einen Anspruch auf Schadloshaltung oder Gewährleistung gegen einen Dritten geltend machen zu können glaubt oder den Anspruch eines Dritten befürchtet, kann diesem bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens den Streit verkünden (§§ 72 ff. ZPO).
Wissenschaft
Spracherwerb: Schon Kleinkinder nutzen Kontextinformationen
Ein Apfel, eine Banane, eine Orange und … eine Modi. Ohne das Wort „Modi“ zu kennen, können wir in diesem Zusammenhang vermuten, dass es sich ebenfalls um eine Frucht handelt. Doch wann entwickelt sich diese Fähigkeit bei Kindern? Eine Studie zeigt nun, dass Kleinkinder bereits mit 15 Monaten in der Lage sind, aus dem Kontext...
Wissenschaft
Geoengineering wird kommen!
Der wissenschaftliche Fortschritt ist schwer zu prognostizieren. Menschliches Verhalten vorherzusagen ist im Vergleich dazu viel einfacher – behaupte ich. Und deshalb werde ich heute eine große und kühne Prophezeiung wagen: Die Ära des Geoengineering wird kommen. Die Menschheit wird sich also schon bald mit technischen Maßnahmen...