Lexikon

Todesvermutung

durch die Todeserklärung begründete Vermutung, dass der Verschollene in dem im amtsgerichtlichen Todeserklärungsbeschluss festgestellten Zeitpunkt gestorben ist. Kann nicht bewiesen werden, dass von mehreren gestorbenen oder für tot erklärten Menschen der eine den anderen überlebt hat, so wird vermutet, dass sie gleichzeitig gestorben sind (§§ 9, 11 VerschG); Gegensatz: Lebensvermutung. In Österreich enthalten §§ 9 und 11 des Todeserklärungsgesetzes 1950 eine Todesvermutung. Das schweizerische Recht kennt eine Todesvermutung nicht (Verschollenerklärung).
Wissenschaft

KI wandelt Gedanken in Sprache um

Neue Gehirn-Computer-Schnittstellen sollen es Menschen mit Sprachlähmung ermöglichen, nahezu in Echtzeit zu kommunizieren. Bisher haben Menschen, die durch einen Schlaganfall oder durch Krankheiten wie Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) nicht mehr sprechen können, nur sehr begrenzte Möglichkeiten, mit ihrer Außenwelt zu...

CryoSat misst, wie hoch das schwimmende Meereis über das Wasser hinausragt. Daraus lässt sich die Eisdicke ableiten.
Wissenschaft

Ozeane aus der Balance

Die Forschung verstärkt die Beobachtung der Ozeane. Die Versauerung des Wassers nimmt weiter zu und Sauerstoffmangel könnte dazu führen, dass in einigen Meerestiefen zukünftig kein Leben mehr möglich ist. Von RAINER KURLEMANN Für einen genauen Blick auf die Erde benötigt der Mensch manchmal Distanz. Der Forschungssatellit...

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