Lexikon

Todesvermutung

durch die Todeserklärung begründete Vermutung, dass der Verschollene in dem im amtsgerichtlichen Todeserklärungsbeschluss festgestellten Zeitpunkt gestorben ist. Kann nicht bewiesen werden, dass von mehreren gestorbenen oder für tot erklärten Menschen der eine den anderen überlebt hat, so wird vermutet, dass sie gleichzeitig gestorben sind (§§ 9, 11 VerschG); Gegensatz: Lebensvermutung. In Österreich enthalten §§ 9 und 11 des Todeserklärungsgesetzes 1950 eine Todesvermutung. Das schweizerische Recht kennt eine Todesvermutung nicht (Verschollenerklärung).
rotierende Erde
Wissenschaft

Wie der Klimawandel die Erdrotation verringert

24 Stunden braucht die Erde, um sich einmal um sich selbst zu drehen. Doch durch den Einfluss des Mondes und des Klimas verändert sich dieser Wert Jahr für Jahr um winzige Sekundenbruchteile. Eine Studie zeigt nun, wie sich der menschengemachte Klimawandel auf die Erdrotation auswirkt. Demnach sorgen das Abschmelzen der Pole und...

Mann mit rotem Bart hält einen Stein vor einer künstlichen Waldkulisse mit Bäumen und Felsen.
Wissenschaft

»Die Trias war ein evolutionäres Experiment«

Mirasaura grauvogeli lebte vor 247 Millionen Jahren. Stephan Spiekman erklärt, warum der Fossilienfund aus dem Elsass von herausragender Bedeutung für das Verständnis der Evolution ist. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Herr Dr. Spiekman, wo ist Mirasaura im Stammbaum der Reptilien denn einzuordnen? Mirasaura gehört zu den...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon