Lexikon
Trauung
staatlicher (standesamtlicher) wie kirchlicher Akt der Eheschließung. Bei der standesamtlichen Trauung soll der Standesbeamte an die Verlobten einzeln und nacheinander die Frage richten, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und, nachdem die Verlobten die Frage bejaht haben, aussprechen, dass sie nunmehr rechtmäßig verbundene Eheleute sind (§ 1312 BGB in der Neufassung vom 4. 5. 1998 Eheschließungsrechtsgesetz). – Ebenso in Österreich nach § 17 Ehegesetz, ähnlich in der Schweiz nach Art. 117 ZGB.
Wissenschaft
Den Weißen Hai entthront
Seit Steven Spielbergs Film in den 1970er-Jahren gilt der Weiße Hai als Schrecken der Meere: grausam, gefährlich, übermächtig. Doch nun ist er selbst zum Gejagten geworden. von BETTINA WURCHE Weiße Haie sind nicht mehr die Top-Prädatoren vor der südafrikanischen Küste. Sie sind nun selbst die Gejagten – von Schwertwalen, die es...
Wissenschaft
Mangelware sauberes Wasser
Der weltweit wichtigste Rohstoff Wasser benötigt auch hierzulande Schutz. Wissenschaft und Politik sind gefragt, den Eintrag von Mikroplastik zu verhindern.
Der Beitrag Mangelware sauberes Wasser erschien zuerst auf...