Lexikon
Verkehrsvertrag
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über Fragen des Verkehrsam 26. 5. 1972 in Berlin unterzeichneter Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über Fragen des Verkehrs; stellte den gegenseitigen Verkehr zwischen den beiden Staaten und den Transitverkehr durch ihr jeweiliges Hoheitsgebiet auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen auf gesicherte rechtliche Grundlagen. Der Verkehrsvertrag war der erste nicht durch Viermächtevereinbarungen vorgezeichnete zwischenstaatliche Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Er erstreckte sich auch auf Berlin (West) und bildete die Voraussetzung dafür, dass die DDR praktische Erleichterungen im Reiseverkehr gewährte. Der Vertrag trat am 17. 10. 1972 in Kraft.
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Wissenschaft
Blaue Wirkstoffe
Die blaue Biotechnologie erforscht aquatische Naturstoffe. Moleküle aus dem Meer oder ihre Kopien bekämpfen unter anderem Viren und Krebs. Sie machen die Haut widerstandsfähiger und bremsen ihre Alterung. Dass im Meer noch viele weitere Wirkstoff-Schätze auf Entdeckung warten, gilt als sicher. Von FRANK FRICK Am Anfang von...
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