Lexikon
Verkehrsvertrag
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über Fragen des Verkehrsam 26. 5. 1972 in Berlin unterzeichneter Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über Fragen des Verkehrs; stellte den gegenseitigen Verkehr zwischen den beiden Staaten und den Transitverkehr durch ihr jeweiliges Hoheitsgebiet auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen auf gesicherte rechtliche Grundlagen. Der Verkehrsvertrag war der erste nicht durch Viermächtevereinbarungen vorgezeichnete zwischenstaatliche Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Er erstreckte sich auch auf Berlin (West) und bildete die Voraussetzung dafür, dass die DDR praktische Erleichterungen im Reiseverkehr gewährte. Der Vertrag trat am 17. 10. 1972 in Kraft.
Wissenschaft
News der Woche 28.06.2024
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Abfallbeseitigung im Gehirn könnte Gedächtnis verbessern
Je älter wir werden, desto schlechter kann unser Gehirn Abfallstoffe entsorgen. Das kann mit einer verringerten Gedächtnisfunktion bis hin zu neurodegenerativen Krankheiten einhergehen. An Mäusen haben Forschende nun nachgewiesen, dass die Lymphgefäße rings ums Gehirn eine wichtige Rolle für die Abfallentsorgung und für das...