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Versicherungsteuer

eine Verkehrsteuer, der die Zahlung von Versicherungsprämien und -beiträgen unterliegt. Lebens- und Krankenversicherungen sowie die gesetzliche Unfallversicherung sind von der Versicherungsteuer befreit, Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, die Steuer ist zu entrichten vom Versicherer. Die Versicherungsteuer beträgt nach dem Versicherungsteuergesetz seit 2007 grundsätzlich 19% des Versicherungsentgelts.
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Wissenschaft

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Sie überbrücken Milliarden Lichtjahre – doch es dürfte sie vielleicht gar nicht geben. von RÜDIGER VAAS Der Begriff ,Fortschritt‘ allein setzt bereits die Horizonte voraus. Er bedeutet ein Weiterkommen und kein Höherkommen“, bemerkte der Schriftsteller Joseph Roth einmal. Das war nicht im kosmologischen Kontext gemeint, passt...

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