Lexikon
Versicherungsteuer
eine Verkehrsteuer, der die Zahlung von Versicherungsprämien und -beiträgen unterliegt. Lebens- und Krankenversicherungen sowie die gesetzliche Unfallversicherung sind von der Versicherungsteuer befreit, Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, die Steuer ist zu entrichten vom Versicherer. Die Versicherungsteuer beträgt nach dem Versicherungsteuergesetz seit 2007 grundsätzlich 19% des Versicherungsentgelts.
Wissenschaft
Ein Mond speit Feuer
Auf Jupiters Trabant Io brodeln rund 250 Vulkane in der schwefligen Landschaft. Werden sie von einem magmatischen Ozean gespeist?
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Wissenschaft
Drohnen für Profis
Bislang galten kleine Flugobjekte vor allem als Spielerei. Doch bessere Technik und zweckmäßige Vorschriften schaffen die Grundlage für immer mehr nützliche Anwendungen. von Tim Schröder Für eingefleischte Angler, die an einem See geduldig darauf warten, dass ein Fisch anbeißt, ist die Aguadrone sicher nichts. Doch wer vor der...