Lexikon

Versicherungsteuer

eine Verkehrsteuer, der die Zahlung von Versicherungsprämien und -beiträgen unterliegt. Lebens- und Krankenversicherungen sowie die gesetzliche Unfallversicherung sind von der Versicherungsteuer befreit, Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, die Steuer ist zu entrichten vom Versicherer. Die Versicherungsteuer beträgt nach dem Versicherungsteuergesetz seit 2007 grundsätzlich 19% des Versicherungsentgelts.
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Wissenschaft

Lunarer Begleitservice

Wie viele Monde hat die Erde? Einen! Und zwar: den Mond. Danke fürs Lesen, das warʼs für dieses Mal. Wir sind ein wenig im Stress und mehr Zeit war diesen Monat nicht für die Kolumne.  Nein, keine Sorge: Wir haben uns selbstverständlich die Zeit genommen, um wie gewohnt Wissenschaft zu präsentieren. Und die eingangs gestellte...

Supraleiter, Chrom
Wissenschaft

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