Lexikon
Vollstreckungsschutz
die Vorschriften über den Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung. U. a. wird nach § 765a ZPO dem Schuldner Schutz gewährt, wenn die Zwangsvollstreckung unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Besondere Schutzvorschriften für die Vollstreckung von Räumungsurteilen enthält § 721 ZPO.
Wissenschaft
Es riecht nach Revolution
Neue Techniken auf Basis bizarrer Quantenphänomene sollen für Wissenschaft und Wirtschaft ganz neue Möglichkeiten eröffnen. von RALF BUTSCHER Rechts oder links? Voll oder leer? Tot oder lebendig? Der Alltag ist geprägt von einer Welt, in der sich auf solche Fragen eine eindeutige Antwort geben lässt. Doch gleichzeitig existiert...
Wissenschaft
Kleinster autonomer Roboter ist kaum größer als eine Zelle
Er ist mit bloßem Auge kaum sichtbar, aber erstaunlich leistungsfähig: Forschende haben einen autonomen Mikroroboter entwickelt, der seine Umgebung selbstständig wahrnehmen und darauf reagieren kann. Angetrieben und programmiert wird er mit Hilfe von Licht, gesteuert von einem winzigen Mini-Computer. Die Winzlinge lassen sich...