Lexikon

Vollstreckungsschutz

die Vorschriften über den Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung. U. a. wird nach § 765a ZPO dem Schuldner Schutz gewährt, wenn die Zwangsvollstreckung unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Besondere Schutzvorschriften für die Vollstreckung von Räumungsurteilen enthält § 721 ZPO.
Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

Auch tote Zähne können schmerzen

Warum der Tod eines Zahns dem Leid manchmal kein Ende bereitet, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Man liegt nachts im Bett, und es ist, als ob im Kopf ein Presslufthammer tobt. Wellen pochender Schmerzen jagen durch den Kiefer, jeder Kontakt der Zähne löst eine dröhnende Explosion aus. Tabletten helfen nicht, allenfalls bringt...

Kometen
Wissenschaft

Aufschlussreicher Komet

Die Rosetta-Mission wurde vor einigen Jahren beendet. Doch die gewonnen Daten bringen noch immer neue Einsichten – auch über die Erde und den Ursprung unseres Sonnensystems. von DIRK EIDEMÜLLER Rosetta war eine der wichtigsten Raumsonden, die die Europäische Weltraumagentur ESA gestartet hat. Der Späher war im Jahr 2004 ins All...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon