Lexikon
Vollstreckungsschutz
die Vorschriften über den Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung. U. a. wird nach § 765a ZPO dem Schuldner Schutz gewährt, wenn die Zwangsvollstreckung unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Besondere Schutzvorschriften für die Vollstreckung von Räumungsurteilen enthält § 721 ZPO.
Wissenschaft
Als dem Mond die Luft ausging
Als der Erdtrabant jung war, peitschten Stürme in einer heißen Atmosphäre über seine geschmolzene Oberfläche. von THORSTEN DAMBECK Die ersten Menschen auf den Mond mussten ihre Luft mitbringen: Neil Armstrong und Buzz Aldrin trugen im Juli 1969 Rucksäcke, die sie mit reinem Sauerstoff versorgten. Höchstens 6,5 Stunden hätten sie...
Wissenschaft
Sauerstoffatmung schon vor der Photosynthese?
Die Erdatmosphäre reicherte sich erst durch die Photosynthese der Cyanobakterien und anderer photosynthetisch aktiver Organismen mit Sauerstoff an. Erst dies ermöglichte die Entwicklung komplexerer Sauerstoff-atmender Organismen. Für ihre Stoffwechsel waren Moleküle wie die aeroben Chinone von großer Bedeutung. Forschende haben...