Lexikon
Vollstreckungsschutz
die Vorschriften über den Schuldnerschutz in der Zwangsvollstreckung. U. a. wird nach § 765a ZPO dem Schuldner Schutz gewährt, wenn die Zwangsvollstreckung unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Besondere Schutzvorschriften für die Vollstreckung von Räumungsurteilen enthält § 721 ZPO.
Wissenschaft
Der Spin schlägt Wellen
Schaltkreise, die mit Spinwellen statt Elektronen rechnen, sollen zur energieeffizienten Ergänzung für die Halbleiterelektronik werden. von FINN BROCKERHOFF Mit einem beherzten Druck auf die Einschalttaste wird der alte Computer zum Leben erweckt: der Lüfter heult auf, ein Piepen ertönt. Dann dringt aus dem Inneren des...
Wissenschaft
Schon Sechsjährige haben Geschlechter-Vorurteile
Sind Mädchen oder Jungen kompetenter? Diese Frage stellen sich Kinder oft schon, bevor sie in die Schule kommen. Doch sie beantworten dies für sich oft mit ungerechtfertigten Vorurteilen, wie eine neue Studie zeigt. Schon ab dem Alter von sechs Jahren denken Kinder demnach, dass Jungen in den MINT-Fächern Informatik sowie Technik...