Lexikon

Wehrbeauftragter

Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages, vom Bundestag auf die Dauer von 5 Jahren gewählte Persönlichkeit, die den Schutz der Grundrechte der Soldaten überwacht und als Hilfsorgan des Bundestags an der parlamentarischen Kontrolle über die Bundeswehr mitwirkt (Art. 45b GG und Gesetz über den Wehrbeauftragten des Bundestages von 1957). Der Wehrbeauftragte erstattet dem Bundestag jährlich einen Tätigkeitsbericht. Er kann jederzeit alle Einrichtungen der Bundeswehr besuchen und von den Bundeswehrdienststellen Auskünfte und Einsicht in die Akten verlangen. Jeder Soldat hat das Recht, sich ohne Einhaltung des Dienstwegs mit formlosen Beschwerden an den Wehrbeauftragten zu wenden, die aber nicht die förmliche Beschwerde ersetzen.
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Wissenschaft

Gähnen steckt an

Was das Gähnen über unser Einfühlungsvermögen verrät, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Gähnen ist eigentlich eine ziemlich unspektakuläre, alltägliche Angelegenheit. Zuerst bemerkt man nur ein Gefühl, das tief hinten zwischen Rachen und Ohren zu sitzen scheint. Dann öffnet sich der Mund ein wenig, und die Lungen saugen Luft ein....

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Wissenschaft

Kein Kollaps im Paradies auf Erden

Ostern 1722 sind niederländische Seefahrer irgendwo zwischen dem südamerikanischen Kontinent und Neuseeland auf eine Insel gestoßen, die als einsamster Ort der Erde bekannt wurde. Denn sie liegt am weitesten von jeder anderen menschlichen Siedlung entfernt. Die Niederländer gaben dem kleinen Flecken Land im riesigen Meer den...

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