Lexikon

Wehrbeauftragter

Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages, vom Bundestag auf die Dauer von 5 Jahren gewählte Persönlichkeit, die den Schutz der Grundrechte der Soldaten überwacht und als Hilfsorgan des Bundestags an der parlamentarischen Kontrolle über die Bundeswehr mitwirkt (Art. 45b GG und Gesetz über den Wehrbeauftragten des Bundestages von 1957). Der Wehrbeauftragte erstattet dem Bundestag jährlich einen Tätigkeitsbericht. Er kann jederzeit alle Einrichtungen der Bundeswehr besuchen und von den Bundeswehrdienststellen Auskünfte und Einsicht in die Akten verlangen. Jeder Soldat hat das Recht, sich ohne Einhaltung des Dienstwegs mit formlosen Beschwerden an den Wehrbeauftragten zu wenden, die aber nicht die förmliche Beschwerde ersetzen.
Fischer_02.jpg
Wissenschaft

Meinung ohne Ahnung

Wer in den Jahren des Kalten Krieges zwischen Ost und West aufgewachsen ist – wie der Autor vom Jahrgang 1947 –, hat in der Schule gelernt, dass der Westen mit der Freiheit zu punkten versuchte und sie bewahren wollte, während der Osten Wert auf den Frieden legte und ihn zu garantieren schien. Nun führt Russland […]

Der...

Wissenschaft

Heureka auf Helgoland

Wie die moderne Quantenmechanik entstand. von RÜDIGER VAAS Im Juni des Jahres 1925 gelang hier auf Helgoland dem 23-jährigen Werner Heisenberg der Durchbruch in der Formulierung der Quantenmechanik, der grundlegenden Theorie der Naturgesetze im atomaren Bereich, die das menschliche Denken weit über die Physik hinaus tiefgreifend...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon