Lexikon
Wehrbeauftragter
Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages, vom Bundestag auf die Dauer von 5 Jahren gewählte Persönlichkeit, die den Schutz der Grundrechte der Soldaten überwacht und als Hilfsorgan des Bundestags an der parlamentarischen Kontrolle über die Bundeswehr mitwirkt (Art. 45b GG und Gesetz über den Wehrbeauftragten des Bundestages von 1957). Der Wehrbeauftragte erstattet dem Bundestag jährlich einen Tätigkeitsbericht. Er kann jederzeit alle Einrichtungen der Bundeswehr besuchen und von den Bundeswehrdienststellen Auskünfte und Einsicht in die Akten verlangen. Jeder Soldat hat das Recht, sich ohne Einhaltung des Dienstwegs mit formlosen Beschwerden an den Wehrbeauftragten zu wenden, die aber nicht die förmliche Beschwerde ersetzen.
Wissenschaft
Gefangen im Netzwerk
Wie sieht das klassische Bild eines Wissenschaftlers oder einer Wissenschaftlerin aus? Sicherlich kommt vielen sofort das Klischee des brillanten, zuweilen auch nerdigen Einzelgängers in den Sinn. Man denke zum Beispiel an den „Erbsenzähler“ Gregor Mendel, die „Mutter der springenden Gene“ Barbara McClintock oder auch den PCR-...
Wissenschaft
Spracherwerb: Schon Kleinkinder nutzen Kontextinformationen
Ein Apfel, eine Banane, eine Orange und … eine Modi. Ohne das Wort „Modi“ zu kennen, können wir in diesem Zusammenhang vermuten, dass es sich ebenfalls um eine Frucht handelt. Doch wann entwickelt sich diese Fähigkeit bei Kindern? Eine Studie zeigt nun, dass Kleinkinder bereits mit 15 Monaten in der Lage sind, aus dem Kontext...