Lexikon
Wehrbeauftragter
Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages, vom Bundestag auf die Dauer von 5 Jahren gewählte Persönlichkeit, die den Schutz der Grundrechte der Soldaten überwacht und als Hilfsorgan des Bundestags an der parlamentarischen Kontrolle über die Bundeswehr mitwirkt (Art. 45b GG und Gesetz über den Wehrbeauftragten des Bundestages von 1957). Der Wehrbeauftragte erstattet dem Bundestag jährlich einen Tätigkeitsbericht. Er kann jederzeit alle Einrichtungen der Bundeswehr besuchen und von den Bundeswehrdienststellen Auskünfte und Einsicht in die Akten verlangen. Jeder Soldat hat das Recht, sich ohne Einhaltung des Dienstwegs mit formlosen Beschwerden an den Wehrbeauftragten zu wenden, die aber nicht die förmliche Beschwerde ersetzen.
Wissenschaft
Der heilige Trunk
In der Antike gehörten die griechischen Mysterien von Eleusis über Jahrhunderte zu den wichtigsten Kulten der Mittelmeerwelt. Teilnehmer berichteten von spirituellen Visionen nach dem Genuss eines besonderen Getränks. Schon der LSD-Pionier Albert Hofmann vermutete, dass dafür der Mutterkornpilz verantwortlich gewesen sein könnte...
Wissenschaft
Totgesagte leben länger
Mikroprozessoren entstehen schon seit Jahrzehnten mit derselben Basistechnologie. Und die ist allen Unkenrufen zum Trotz noch lange nicht ausgereizt. von Michael Vogel Manchmal braucht es etwas sehr Großes, um etwas sehr Kleines zu erschaffen. Zum Beispiel bei Mikroprozessoren: Moderne Halbleiterfabriken bedecken eine Fläche, die...