Lexikon

Wehrbeauftragter

Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages, vom Bundestag auf die Dauer von 5 Jahren gewählte Persönlichkeit, die den Schutz der Grundrechte der Soldaten überwacht und als Hilfsorgan des Bundestags an der parlamentarischen Kontrolle über die Bundeswehr mitwirkt (Art. 45b GG und Gesetz über den Wehrbeauftragten des Bundestages von 1957). Der Wehrbeauftragte erstattet dem Bundestag jährlich einen Tätigkeitsbericht. Er kann jederzeit alle Einrichtungen der Bundeswehr besuchen und von den Bundeswehrdienststellen Auskünfte und Einsicht in die Akten verlangen. Jeder Soldat hat das Recht, sich ohne Einhaltung des Dienstwegs mit formlosen Beschwerden an den Wehrbeauftragten zu wenden, die aber nicht die förmliche Beschwerde ersetzen.
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Wissenschaft

Können wir Nässe fühlen?

Warum sich Wasser nass anfühlt – es sich dabei aber eigentlich nur um eine Wahrnehmungsillusion handelt, erklärt Dr. med Jürgen Brater. Was denken Sie: Können Sie mit Ihren Händen fühlen, ob ein Gegenstand feucht oder gar nass ist? „Ja, klar“, werden Sie spontan antworten. Doch was Sie wahrnehmen, ist tatsächlich nicht die...

Wissenschaft

Gefrierender Schneematsch verletzt Eisbär-Pfoten

Durch den Klimawandel herrschen in der hohen Arktis häufiger Bedingungen, unter denen Schnee und Eis zunächst antauen und dann wieder gefrieren. Dieser Wechsel ist ein Problem für die Eisbären: Der Schneematsch sammelt sich zwischen den Ballen ihrer Pfoten. Wenn er wieder gefriert, kann das Eis tiefe, blutende Schnitte...

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