Lexikon
Widerspruchsklage
Interventionsklage; Drittwiderspruchein Rechtsbehelf, durch den die von einer Zwangsvollstreckung betroffenen Dritten geltend machen können, dass sie dadurch in ihren Rechten verletzt werden, z. B. weil ihnen an einem Gegenstand, der der Zwangsvollstreckung unterworfen wurde, ein die Veräußerung hinderndes Recht zusteht (z. B. §§ 771 ff. ZPO). – Ähnlich in Österreich (Exszindierungs-, Aussonderungs-, Entrückungsklage, § 37 Exekutionsordnung). – Ähnlich auch in der Schweiz (Art. 106 ff. und Art. 242 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs von 1889); die zuständigen Gerichte für die Widerspruchsklage und die Aussonderungsklage werden von den Kantonen benannt.
Wissenschaft
Elefant nutzt Wasserschlauch als raffinierten Duschkopf
Der Mensch ist nicht das einzige Wesen im Tierreich, das Werkzeuge verwendet. Auch Schimpansen, Delfine, Krähen und Elefanten sind beispielsweise für ihre Fähigkeiten im Umgang mit Werkzeugen wie Stöcken bekannt. Jetzt haben Biologen überraschend entdeckt, dass Elefanten im Berliner Zoo auch bemerkenswert gut mit Wasserschläuchen...
Wissenschaft
Im Zentrum der frühen Kelten-Dynastien standen Frauen
Die Kelten lebten einst in weiten Teilen West- und Mittelosteuropas. Die Eliten ihrer Gesellschaften wurden dabei offenbar von Frauen dominiert, wie Archäologen anhand von DNA-Spuren aus Grabhügeln in Baden-Württemberg herausgefunden haben. Die Macht war demnach in matrilinearen Dynastien organisiert. Die Ergebnisse geben...
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