Lexikon
Widerspruchsklage
Interventionsklage; Drittwiderspruchein Rechtsbehelf, durch den die von einer Zwangsvollstreckung betroffenen Dritten geltend machen können, dass sie dadurch in ihren Rechten verletzt werden, z. B. weil ihnen an einem Gegenstand, der der Zwangsvollstreckung unterworfen wurde, ein die Veräußerung hinderndes Recht zusteht (z. B. §§ 771 ff. ZPO). – Ähnlich in Österreich (Exszindierungs-, Aussonderungs-, Entrückungsklage, § 37 Exekutionsordnung). – Ähnlich auch in der Schweiz (Art. 106 ff. und Art. 242 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs von 1889); die zuständigen Gerichte für die Widerspruchsklage und die Aussonderungsklage werden von den Kantonen benannt.
Wissenschaft
Weniger vergessen
Das Alzheimermedikament Lecanemab ist ein Hoffnungsträger. Was es leisten kann – und warum es vor der Therapie auf eine frühzeitige Diagnose ankommt. von TIM SCHRÖDER Lutz Frölich hat jeden Donnerstag Sprechstunde. Alle haben dieselbe Frage, wenn sie Platz genommen haben: Habe ich jetzt Alzheimer oder nicht? „Viele Menschen, die...
Wissenschaft
Warum werden Spinnenfäden durch Dehnung stärker?
Wenn Spinnen ihre Netze spinnen, ziehen sie mit ihren Hinterbeinen Seidenfäden aus ihren Spinndüsen. Dieses Ziehen ist löst nicht nur die Seide, sondern stärkt auch die Seidenfasern und führt so zu einem stabileren Netz. Nun haben Forschende herausgefunden, weshalb dieser Dehnungsprozess von so großer Bedeutung ist: Durch das...