Lexikon

Widerspruchsklage

Interventionsklage; Drittwiderspruch
ein Rechtsbehelf, durch den die von einer Zwangsvollstreckung betroffenen Dritten geltend machen können, dass sie dadurch in ihren Rechten verletzt werden, z. B. weil ihnen an einem Gegenstand, der der Zwangsvollstreckung unterworfen wurde, ein die Veräußerung hinderndes Recht zusteht (z. B. §§ 771 ff. ZPO). Ähnlich in Österreich (Exszindierungs-, Aussonderungs-, Entrückungsklage, § 37 Exekutionsordnung). Ähnlich auch in der Schweiz (Art. 106 ff. und Art. 242 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs von 1889); die zuständigen Gerichte für die Widerspruchsklage und die Aussonderungsklage werden von den Kantonen benannt.
xxImage_Professionals_-_Gesamt-11656018-HighRes.jpg
Wissenschaft

Das vernetzte Gehirn

Wie Nervenzellen verschaltet sind, bestimmt darüber, wie wir wahrnehmen und denken. von SUSANNE DONNER Wieso weiß ich, wer ich bin? Auch renommierte Neurowissenschaftler müssen bei der Beantwortung dieser einfachen Frage bisher in Teilen immer noch passen. Sie gehen zwar davon aus, dass die Information darüber, wie man heißt, in...

sciencebusters_NEU.jpg
Wissenschaft

Was zuckst Du?

Fast ein Vierteljahrhundert verbringt jeder von uns bei durchschnittlicher Lebenserwartung angeblich mit Schlafen. Im Wachzustand ist unser Gehirn mehr oder weniger auf Vollgas, aber kurz vor dem Einschlafen drosseln die Gehirnzellen das Tempo ihrer Kommunikation und gehen quasi auf Standgas. Wenn Sie jemanden wirklich nachhaltig...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon