Lexikon

Vollstreckungsgegenklage

Gegenklage; Vollstreckungsabwehrklage
Rechtsbehelf des Schuldners gegen eine Zwangsvollstreckung, durch den ausnahmsweise deren sachlich-rechtliche Grundlagen angegriffen werden können. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht. Es erklärt, wenn die Klage begründet ist, die Zwangsvollstreckung für unzulässig. Vor Erlass des Urteils kann es gegen Sicherheitsleistung die Einstellung der Vollstreckung und die Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln anordnen (§§ 767 bis 770 ZPO). Die Vollstreckungsgegenklage ist zu unterscheiden von der Widerspruchsklage. Die Vollstreckungsgegenklage ist in Österreich als Oppositionsklage ähnlich geregelt.
Meersalz in den Salines d’Es Trenc auf Mallorca. Die Salzgewinnungsanlage ist in ein Naturschutzgebiet integriert.
Wissenschaft

Das Salz des Meeres

Meer und Salz gehören untrennbar zusammen – zumindest als Begriffe. Doch die Natur und der Mensch fanden Wege, das „weiße Gold“ vom Wasser zu trennen. Von ROLF HEßBRÜGGE Hallstatt im Salzkammergut: Die österreichische Postkarten-Idylle lockt bis zu einer Million Touristen pro Jahr hierher, vor allem aus Fernost. Neben den...

Wissenschaft

Geladene Aktivkohle könnte CO₂ einfangen

Weniger Freisetzung ist angesagt, doch im Kampf gegen den Klimawandel könnte auch eine aktive Beseitigung von Treibhausgasen aus der Atmosphäre sinnvoll sein. Nun hat ein Forschungsteam eine Methode entwickelt, die eine praktikable Beseitigung von Kohlendioxid direkt aus der Luft ermöglichen könnte. Als wiederverwendbarer „...

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