Lexikon
Vollstreckungsgegenklage
Gegenklage; VollstreckungsabwehrklageRechtsbehelf des Schuldners gegen eine Zwangsvollstreckung, durch den ausnahmsweise deren sachlich-rechtliche Grundlagen angegriffen werden können. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht. Es erklärt, wenn die Klage begründet ist, die Zwangsvollstreckung für unzulässig. Vor Erlass des Urteils kann es gegen Sicherheitsleistung die Einstellung der Vollstreckung und die Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln anordnen (§§ 767 bis 770 ZPO). Die Vollstreckungsgegenklage ist zu unterscheiden von der Widerspruchsklage. Die Vollstreckungsgegenklage ist in Österreich als Oppositionsklage ähnlich geregelt.
Wissenschaft
Was Pflanzen zu sagen haben
Pflanzen können akustisch mit ihrer Umwelt kommunizieren. von MAYA PFLEGER Nachdem in den vergangenen Jahrzehnten bereits mit dem Bild des stillen Ozeans aufgeräumt wurde, wird langsam auch der Mythos der leisen Bäume im Wald beerdigt. Genaues Hinhören offenbart überraschend viel Kommunikation, die sich zwischen den Pflanzen und...
Wissenschaft
Zähe Moleküle
Warum können kleine aromatische Verbindungen im Weltraum überleben? Experimente mithilfe einer speziellen Vakuumkammer fanden die Antwort. von DIRK EIDEMÜLlER In den Tiefen des Alls herrscht nicht nur gähnende Leere. So dünn verteilt die Materie jenseits von Planetensystemen auch ist, so vielfältig erscheint sie doch. So haben...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Designerbabys aus dem Labor
Die Suche nach dem heilsamen Gift
Das Nordmeer auf der Nachbarwelt
Pastillen und Pulver
Trickreiche Tropfen
Haus unter Strom