Lexikon
Vollstreckungsgegenklage
Gegenklage; VollstreckungsabwehrklageRechtsbehelf des Schuldners gegen eine Zwangsvollstreckung, durch den ausnahmsweise deren sachlich-rechtliche Grundlagen angegriffen werden können. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht. Es erklärt, wenn die Klage begründet ist, die Zwangsvollstreckung für unzulässig. Vor Erlass des Urteils kann es gegen Sicherheitsleistung die Einstellung der Vollstreckung und die Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln anordnen (§§ 767 bis 770 ZPO). Die Vollstreckungsgegenklage ist zu unterscheiden von der Widerspruchsklage. Die Vollstreckungsgegenklage ist in Österreich als Oppositionsklage ähnlich geregelt.
Wissenschaft
Eigenes kindliches Gesicht weckt Erinnerungen
Erinnerungen aus unserer Kindheit können wir als Erwachsene oft nur noch schwer abrufen. Doch womöglich könnte ein einfacher Trick unserem Gedächtnis auf die Sprünge helfen: In einem Experiment erinnerten sich Testpersonen detaillierter an frühe autobiografische Erlebnisse, wenn sie ihr eigenes Gesicht währenddessen in einer...
Wissenschaft
Im Wald, da sind die Räuber
Wolf, Braunbär, Luchs – die großen Landraubtiere sind zurück in Deutschland. Und mit ihnen kam der Goldschakal, der sich ebenfalls anschickt zu bleiben. von Christian Jung Nachdem sie vielerorts schon fast oder ganz ausgerottet waren, haben Europas große Raubtiere den Kontinent neu erobert. Das belegen Studien von Forschern um...