Lexikon
Vollstreckungsgegenklage
Gegenklage; VollstreckungsabwehrklageRechtsbehelf des Schuldners gegen eine Zwangsvollstreckung, durch den ausnahmsweise deren sachlich-rechtliche Grundlagen angegriffen werden können. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht. Es erklärt, wenn die Klage begründet ist, die Zwangsvollstreckung für unzulässig. Vor Erlass des Urteils kann es gegen Sicherheitsleistung die Einstellung der Vollstreckung und die Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln anordnen (§§ 767 bis 770 ZPO). Die Vollstreckungsgegenklage ist zu unterscheiden von der Widerspruchsklage. Die Vollstreckungsgegenklage ist in Österreich als Oppositionsklage ähnlich geregelt.
Wissenschaft
Licht im Chip
Laserpulse in Glasfasern bringen das schnelle Internet ins Haus. Künftig sollen auch Schaltkreise in Computern Licht nutzen. Dazu müssen sie völlig anders funktionieren als die Bausteine herkömmlicher Elektronik. von ANDREAS THOSS Der Datendurchsatz im Internet hat sich in den letzten Jahren rasch entwickelt: Nach Angaben des...
Wissenschaft
Mehr als Bikinimedizin
Die geschlechtsspezifische Medizin erforscht den Einfluss von Hormonen und Geschlechtschromosomen, aber auch von Geschlechterrollen und Stereotypen auf Gesundheit und Krankheit. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Einen Herzinfarkt erkennt man an Schmerzen in der Brust, die in den rechten...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Natur neu erfinden
Neuartiges Schmerzmittel könnte Opioide ersetzen
Kontaktfreudiger Erdkern
Das Standardmodell
Wie Tiere ihre Muster bekommen
Vorstoß in die Hölle