Lexikon

Widerklage

Zivilprozess
Klage des Beklagten gegen den Kläger, zulässig nur, wenn sie mit dem Klageantrag oder mit den gegen diesen vorgebrachten Verteidigungsmitteln im Zusammenhang steht; zu unterscheiden von der Vollstreckungsgegenklage und der Widerspruchsklage. Ähnlich in Österreich (§§ 233 Abs. 2, 391, 411 ZPO). Die Widerklage ist auch im Zivilprozessrecht aller Schweizer Kantone und im Verfahren vor dem Bundesgericht in Lausanne zulässig.
hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Im Elektroauto zu den Klimazielen?

Der Straßenverkehr hat mit etwa 23 Prozent einen erheblichen Anteil an den globalen Treibhausgasemissionen. Daher werden große Anstrengungen unternommen, um den Verkehr durch den Übergang zu Elektroautos klimafreundlicher zu machen. Und tatsächlich ist dieses Unterfangen bereits auf einem guten Weg: Von allen neu zugelassenen Pkw...

VR, Virtuelle Realität
Wissenschaft

Alles im Griff

Die Haptik wirkt in der Virtuellen Realität (VR) künstlich. Forscherteams aus Hamburg und dem Saarland haben nun Algorithmen und Geräte entwickelt, um die menschliche Wahrnehmung auszutricksen – und so das virtuelle Greifen realer wirken zu lassen. von MICHAEL VOGEL Der US-amerikanische Zauberkünstler David Copperfield hat die...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Lexikon Artikel

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon