Lexikon

Widerklage

Zivilprozess
Klage des Beklagten gegen den Kläger, zulässig nur, wenn sie mit dem Klageantrag oder mit den gegen diesen vorgebrachten Verteidigungsmitteln im Zusammenhang steht; zu unterscheiden von der Vollstreckungsgegenklage und der Widerspruchsklage. – Ähnlich in Österreich (§§ 233 Abs. 2, 391, 411 ZPO). – Die Widerklage ist auch im Zivilprozessrecht aller Schweizer Kantone und im Verfahren vor dem Bundesgericht in Lausanne zulässig.
Manche Babys müssen direkt nach der Geburt auf eine pädiatrische Intensivstation verlegt werden.
Wissenschaft

Geboren, um zu leben

Die Kindermedizin ließ die Lebenserwartung im letzten Jahrhundert enorm steigen. Heute steht sie vor neuen Herausforderungen. von SUSANNE DONNER Ich habe vierzehn Kinder großgezogen, und davon sind bloß sieben gestorben“, schrieb eine Frau 1912 in einem Brief an die Berliner Verwaltung. „Nur“ sieben Kinder, die sie verlor! Da...

Waldbrände
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