Lexikon

Widerklage

Zivilprozess
Klage des Beklagten gegen den Kläger, zulässig nur, wenn sie mit dem Klageantrag oder mit den gegen diesen vorgebrachten Verteidigungsmitteln im Zusammenhang steht; zu unterscheiden von der Vollstreckungsgegenklage und der Widerspruchsklage. Ähnlich in Österreich (§§ 233 Abs. 2, 391, 411 ZPO). Die Widerklage ist auch im Zivilprozessrecht aller Schweizer Kantone und im Verfahren vor dem Bundesgericht in Lausanne zulässig.
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Die Fahndung nach anderen Kulturen im All wird immer intensiver. Gibt es in unserer Milchstraße Maschinenzivilisationen oder Spuren ausgestorbener Superintelligenzen? von RÜDIGER VAAS Ich glaube, dass es außerirdische Zivilisationen gibt. Sonst würde ich meinen Job nicht machen, denn er ist nicht gut bezahlt“, schmunzelt Seth...

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