Lexikon
wohlerworbene Rechte
subjektive Rechte, deren Bestand erhöhten Rechtsschutz genießt; besonders die wohlerworbenen Rechte von Beamten, d. h. die subjektiven Rechte der Beamten aus ihrem Beamtenverhältnis. Eine solche Gewährleistung besteht im geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht, doch erfüllt die vom Grundgesetz (Art. 33 Abs. 5) gebotene „Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ eine ähnliche Schutzfunktion zugunsten der Beamten.
Wissenschaft
Die Geschichte des Lebens
Vor über vier Milliarden Jahren begann auf der Erde eine Entwicklung, die zu unserer heutigen Biosphäre geführt hat. Es ging unterschiedlich schnell, es gab Meilensteine und Massensterben, die alles in neue Richtungen lenkten. Und immer galt: Nichts bleibt, wie es ist. Von Bettina Wurche Vor 4,5 Milliarden Jahren formte sich die...
Wissenschaft
Wann der Hahn kräht
Wenn wir Menschen wissen wollen, was die Stunde schlägt, genügt ein Blick auf die Uhr oder den Kalender. Doch woher wissen Pflanzen und Tiere, wann es Zeit ist zum Blühen, Fressen oder Schlafen? Von Elena Bernard Da wir Blumen, Vögel oder Hunde nicht einfach fragen können, ob sie uns ihre Tricks zur Zeitmessung verraten, sind...