Lexikon
wohlerworbene Rechte
subjektive Rechte, deren Bestand erhöhten Rechtsschutz genießt; besonders die wohlerworbenen Rechte von Beamten, d. h. die subjektiven Rechte der Beamten aus ihrem Beamtenverhältnis. Eine solche Gewährleistung besteht im geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht, doch erfüllt die vom Grundgesetz (Art. 33 Abs. 5) gebotene „Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ eine ähnliche Schutzfunktion zugunsten der Beamten.
Wissenschaft
Dehnbarere Polymere dank Flaschenbürsten-Design
Seit fast 200 Jahren versuchen Forscher, Polymer-Materialien herzustellen, die sowohl dehnbar als auch robust sind. Nun haben Materialwissenschaftler ein neues Design und Herstellungsverfahren entwickelt, mit dem das erstmals möglich ist. Die neuartigen Polymere verzichten auf Quervernetzungen und ähneln in ihrer Form stattdessen...
Wissenschaft
Schneller im Kopf
Neurowissenschaftler verhelfen Fußballklubs mit dem Konzept der messbaren Spielintelligenz zum Erfolg. von ROLF HEßBRÜGGE Arsène Wenger ist ein anerkannter Vordenker im Fußball. Als Trainer führte er den FC Arsenal in der Saison 2003/04 ungeschlagen zum Meistertitel in der englischen Premier League – ein historisch einmaliger...