Lexikon

wohlerworbene Rechte

subjektive Rechte, deren Bestand erhöhten Rechtsschutz genießt; besonders die wohlerworbenen Rechte von Beamten, d. h. die subjektiven Rechte der Beamten aus ihrem Beamtenverhältnis. Eine solche Gewährleistung besteht im geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht, doch erfüllt die vom Grundgesetz (Art. 33 Abs. 5) gebotene „Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ eine ähnliche Schutzfunktion zugunsten der Beamten.
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Wissenschaft

Wird KI zur Gefahr?

In den sozialen Medien und auf meinem YouTube-Kanal wurde ich vielfach um eine Einschätzung gebeten, inwiefern Künstliche Intelligenz künftig eine Bedrohung für die Menschheit darstellen wird. Doch auch wenn mich Ihr Interesse an meinen Gedanken ehrt, glaube ich nicht, dass ich die richtige Person bin, um diese Frage zu...

Helmstaedter, Natur, Naturstoff
Wissenschaft

Vom Naturstoff zur Arznei

Tiere und Pflanzen sind bis heute die wichtigste Quelle für Arzneien. Naturheilkunde und moderne Medizin stehen sich deshalb viel näher, als es ihr gegensätzliches Image vermuten lässt. von SUSANNE DONNER Dem gefriergetrockneten Leichnam sahen die Forschenden es nicht gleich an: Aber Ötzi war ein kranker Mann. Im Magen entdeckten...

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