Lexikon

wohlerworbene Rechte

subjektive Rechte, deren Bestand erhöhten Rechtsschutz genießt; besonders die wohlerworbenen Rechte von Beamten, d. h. die subjektiven Rechte der Beamten aus ihrem Beamtenverhältnis. Eine solche Gewährleistung besteht im geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht, doch erfüllt die vom Grundgesetz (Art. 33 Abs. 5) gebotene „Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ eine ähnliche Schutzfunktion zugunsten der Beamten.
Fotos von Herzmuscheln in unterschiedlichen Farben
Wissenschaft

Herzmuscheln leiten Sonnenlicht wie Glasfaserkabel

Herzmuscheln leben in Symbiose mit Photosynthese betreibenden Algen in ihrem Inneren. Um diese Untermieter mit Licht zu versorgen, öffnen die Muscheln jedoch nicht einfach ihre Schale. Stattdessen haben sie in der Evolution einzigartige Fenster-Strukturen entwickelt, wie Biologen herausgefunden haben. Diese Fenster leiten das...

Attosekunden, Elektronen
Wissenschaft

Scharfblick in Highspeed

Ein Forschungsteam aus Konstanz hebt die Elektronenmikroskopie auf eine neue Stufe: Erstmals gelingt die Aufnahme ultraschneller Prozesse auf der Zeitskala von Attosekunden. von DIRK EIDEMÜLLER Wer die Welt des Kleinsten erforschen will, steht vor schwierigen Entscheidungen: Die gängigen Methoden ermöglichen entweder eine hohe...

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