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Fitness-Studios
Privatstudio oder Fitness-Palast?
Die Entscheidung für mehr Fitness ist gefallen? Dann kann es ja losgehen. Neueinsteiger sollten sich zunächst über ihr Trainingsziel im Klaren sein: Fett weg? Bessere Kondition? Muskeln? Oder einfach nur Ausgleich? Vielleicht bereitet ja auch der Rücken Probleme …
Programme und Vertragsbedingungen
Versichern Sie sich, dass ein geeigneter Kurs in Ihrer Zeit liegt, etwa für Einsteiger. Das Angebot eines guten Centers gibt außerdem Gesundheitsprogramme her, zum Beispiel Herz-Kreislauf-, Rücken-, Entspannungstraining oder Pilates. Vielleicht haben Sie ja auch Interesse an einem Workout-Programm wie Tae Bo oder Zumba, die meisten großen Fitness-Studios bieten dies ebenfalls an. Im Übrigen sollte den gesundheitlich orientierten Programmen ein Test über Ihre Fitness vorausgehen. Nach der richtet sich dann das Training.
Ach, Sie gehören zu der Sorte, die ihre Kinder als Grund anführt, um sich vorm Sport zu drücken? Diesen Zahn können Sie sich ziehen lassen: Es gibt genügend Studios, die über einen beaufsichtigten Kinderhort verfügen.
Wie Sie sich auch immer entscheiden, achten Sie auf die Vertragsbedingungen. Je länger Sie sich verpflichten, desto günstiger wird in der Regel der Beitrag. Die Laufzeiten bewegen sich zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Allerdings sind Verträge auf mehr als ein Jahr mit Vorsicht zu genießen. Oft besagt eine Zusatzklausel, dass sich die Mitgliedschaft nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit um dieselbe verlängert, sofern keine Kündigung vorliegt. Immerhin hat der Bundesgerichtshof hier lediglich eine Verlängerung von sechs Monaten als wirksam angesehen (AZ XII ZR 193/95). Was die Kündigungsfrist anbelangt, so ist ein Monat üblich. Längere Fristen seien laut Verbraucherzentrale nach derzeitigem Recht unwirksam, berichtet das Fitness-Magazin „Fit for Fun“. Als außerordentliche Kündigungsgründe gelten für die meisten Betreiber Bundeswehr, Umzug und ernste Erkrankung.