Wahrig Fremdwörterlexikon

Lokaltermin

Lo|kal|ter|min
〈m.; –s, –e; Rechtsw.〉
1
gerichtlicher Termin zur Besichtigung des Tatorts
2
gerichtlicher Termin zur Besichtigung des Ortes, über den die Parteien widersprüchliche Aussagen machen

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