Prima–facie–Beweis
Pri|ma–fa|cie–Be|weis 〈[–tsjə–] m.; –es, –e; Rechtsw.〉
[lat., »der erste Anschein«] (bes. im Schadensrecht) Beweisführung auf der Grundlage allgemeiner u. begründbarer Erfahrungssätze, die die Rekonstruktion eines typischen Geschehensablaufs erlauben