Lexikon

Kontingentflüchtling

in der Bundesrepublik Deutschland Bezeichnung für Flüchtlinge, die im Rahmen humanitärer Aktionen in bestimmten begrenzten Kontingenten aufgenommen wurden, so aus Vietnam und Chile. Bis Ende 2004 diente dafür als Rechtsgrundlage das Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge vom 22. 7. 1980. Aufgrund eines Beschlusses von 1991 fand dieses Gesetz auch auf jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen UdSSR Anwendung. Durch das Zuwanderungsgesetz trat das Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge zum 1. 1. 2005 außer Kraft. Der Status der jüdischen Zuwanderer richtet sich nun nach § 23 Aufenthaltsgesetz.
Wissenschaft

Riff-bildende Teamarbeit schon vor Urzeiten

Das Erfolgsgeheimnis der Riff-Baumeister im Visier: Wie lange es die faszinierende Austauschbeziehung zwischen Korallen-Nesseltieren und Algen schon gibt, beleuchtet nun eine Studie. Analysen von fossilen Korallen aus Deutschland belegen, dass einige Arten bereits vor 400 Millionen Jahren in Symbiose mit Fotosynthese-betreibenden...

Dunkelflaute, Netz, Strom
Wissenschaft

Die Furcht vor der Dunkelflaute

Kein Wind, kaum Sonnenlicht – das Schreckgespenst der erneuerbaren Energiequellen. Wie stark ist die Sicherheit der Stromversorgung tatsächlich gefährdet?

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