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Kontingentflüchtling

in der Bundesrepublik Deutschland Bezeichnung für Flüchtlinge, die im Rahmen humanitärer Aktionen in bestimmten begrenzten Kontingenten aufgenommen wurden, so aus Vietnam und Chile. Bis Ende 2004 diente dafür als Rechtsgrundlage das Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge vom 22. 7. 1980. Aufgrund eines Beschlusses von 1991 fand dieses Gesetz auch auf jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen UdSSR Anwendung. Durch das Zuwanderungsgesetz trat das Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge zum 1. 1. 2005 außer Kraft. Der Status der jüdischen Zuwanderer richtet sich nun nach § 23 Aufenthaltsgesetz.

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