Lexikon
Kontingentflüchtling
in der Bundesrepublik Deutschland Bezeichnung für Flüchtlinge, die im Rahmen humanitärer Aktionen in bestimmten begrenzten Kontingenten aufgenommen wurden, so aus Vietnam und Chile. Bis Ende 2004 diente dafür als Rechtsgrundlage das Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge vom 22. 7. 1980. Aufgrund eines Beschlusses von 1991 fand dieses Gesetz auch auf jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen UdSSR Anwendung. Durch das Zuwanderungsgesetz trat das Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge zum 1. 1. 2005 außer Kraft. Der Status der jüdischen Zuwanderer richtet sich nun nach § 23 Aufenthaltsgesetz.
Wissenschaft
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Die Kindermedizin ließ die Lebenserwartung im letzten Jahrhundert enorm steigen. Heute steht sie vor neuen Herausforderungen. von SUSANNE DONNER Ich habe vierzehn Kinder großgezogen, und davon sind bloß sieben gestorben“, schrieb eine Frau 1912 in einem Brief an die Berliner Verwaltung. „Nur“ sieben Kinder, die sie verlor! Da...
Wissenschaft
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