Lexikon
Kontingentflüchtling
in der Bundesrepublik Deutschland Bezeichnung für Flüchtlinge, die im Rahmen humanitärer Aktionen in bestimmten begrenzten Kontingenten aufgenommen wurden, so aus Vietnam und Chile. Bis Ende 2004 diente dafür als Rechtsgrundlage das Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge vom 22. 7. 1980. Aufgrund eines Beschlusses von 1991 fand dieses Gesetz auch auf jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen UdSSR Anwendung. Durch das Zuwanderungsgesetz trat das Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge zum 1. 1. 2005 außer Kraft. Der Status der jüdischen Zuwanderer richtet sich nun nach § 23 Aufenthaltsgesetz.
Wissenschaft
Fenster: Neues Scheibenmaterial verhindert Wärmeverlust
Durch Gebäudefenster geht viel Wärme verloren. Wissenschaftler haben nun ein neuartiges Hydrogel-Material entwickelt, das zur Herstellung von besser isolierenden Fenstern verwendet werden könnte. Das Silikon-Material ist dank seines Aufbaus aus vernetzten Nanoröhrchen ultratransparent und zugleich hochisolierend, was den...
Wissenschaft
Tierischer Transport
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