Lexikon
Patẹntanwalt
beim Patent- und Markenamt eingetragene Person, die zur Rechtsberatung auf dem Gebiet des Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Sortenschutz- und Geschmacksmusterrechts berufen ist. Der Patentanwalt ist in Deutschland zur Vertretung der Beteiligten vor dem Patent- und Markenamt und dem Patentgericht befugt, außerdem ist er für patentrechtliche Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zuständig. Er muss einen akademischen Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Fach nachweisen, danach ein Jahr eine praktische technische Tätigkeit und 3 Jahre eine praktische Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz ausgeübt haben.
Wissenschaft
Eine Portion Entengrütze, bitte!
So manches neue Lebensmittel ist nachhaltiger oder gesünder als das, was wir normalerweise essen. Aber das Ungewohnte schreckt viele Menschen ab. Ein Plädoyer für mehr Erlebnishunger. von RAINER KURLEMANN Europas Kochbücher enthalten keine Rezepte für die neuen Zutaten, die demnächst ins Supermarktregal kommen. Ein kleiner...
Wissenschaft
Die alten Griechen sind noch älter
Ein Archäologe aus Wien und ein deutscher Kernphysiker eichen die Chronologie der Antike neu. von ROLF HEßBRÜGGE Stefanos Gimatzidis sitzt in seinem Wiener Büro, trinkt einen Schluck Tee und hält kurz inne. Dann verrät er: „Ein guter Bekannter von mir, der Professor der Klassischen Archäologie an der Uni Montreal ist, hat mich...