Lexikon
Patẹntanwalt
beim Patent- und Markenamt eingetragene Person, die zur Rechtsberatung auf dem Gebiet des Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Sortenschutz- und Geschmacksmusterrechts berufen ist. Der Patentanwalt ist in Deutschland zur Vertretung der Beteiligten vor dem Patent- und Markenamt und dem Patentgericht befugt, außerdem ist er für patentrechtliche Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zuständig. Er muss einen akademischen Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Fach nachweisen, danach ein Jahr eine praktische technische Tätigkeit und 3 Jahre eine praktische Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz ausgeübt haben.
Wissenschaft
Zwölf Stoffe mit Zukunft
In den Forschungslaboren reifen zahlreiche neue Materialien heran – mit verblüffenden Eigenschaften. Eine Chance auf aussichtsreiche Anwendungen.
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Wissenschaft
Neutrinos von den Nachbarn
Geisterteilchen und Gravitationswellen: Sind sie die Signalträger und Uhren von Superzivilisationen? von RÜDIGER VAAS Es ist kein Zufall, dass die Suche nach außerirdischen Intelligenzen (SETI) im Bereich der elektromagnetischen Strahlung begann. Denn auch eine Fahndung nach dem ganz Fremden setzt ein Vorstellungsvermögen von dem...