Lexikon

Patntanwalt

beim Patent- und Markenamt eingetragene Person, die zur Rechtsberatung auf dem Gebiet des Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Sortenschutz- und Geschmacksmusterrechts berufen ist. Der Patentanwalt ist in Deutschland zur Vertretung der Beteiligten vor dem Patent- und Markenamt und dem Patentgericht befugt, außerdem ist er für patentrechtliche Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zuständig. Er muss einen akademischen Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Fach nachweisen, danach ein Jahr eine praktische technische Tätigkeit und 3 Jahre eine praktische Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz ausgeübt haben.
Abgenutzte Zähne im Unterkiefer einer Hyäne
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Das Leben vermessen

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