Lexikon

Sprungrevision

das Rechtsmittel der Revision, das gegen erstinstanzliche Urteile beim Revisionsgericht unter Übergehung des an sich gegebenen Rechtsmittels der Berufung eingelegt wird. Die Sprungrevision ist ein Mittel zur Prozessbeschleunigung. Eine notwendige Voraussetzung für ihre Zulässigkeit ist die Einwilligung der Gegenpartei.
Mikroskopieaufnahme der Poren auf einem Blatt
Wissenschaft

Pflanzen können bis sechs zählen

Je nachdem wie nass oder trocken es ist, passen Pflanzen ihren Wasserverbrauch an, indem sie über ihre Poren auf den Blättern mehr oder weniger Wasser verdunsten lassen. Bestimmte Umweltreize zeigen ihnen Wassermangel an, woraufhin die Pflanzen ihre Poren schließen. Dabei zählen und verrechnen sie aufeinanderfolgende Umweltreize...

soziale Medien
Wissenschaft

Social Media: Viele teilen, ohne zu lesen

Allein die Überschrift scheint vielen Social-Media-Nutzern zu genügen, um einen Nachrichtenartikel zu teilen. In einer Studie haben Forschende 35 Millionen auf Facebook verbreitete Nachrichtenlinks untersucht – und festgestellt, dass diese in 75 Prozent der Fälle geteilt wurden, ohne dass der jeweilige Nutzer den Link selbst...

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