Lexikon

Sprungrevision

das Rechtsmittel der Revision, das gegen erstinstanzliche Urteile beim Revisionsgericht unter Übergehung des an sich gegebenen Rechtsmittels der Berufung eingelegt wird. Die Sprungrevision ist ein Mittel zur Prozessbeschleunigung. Eine notwendige Voraussetzung für ihre Zulässigkeit ist die Einwilligung der Gegenpartei.
Stempel mit umgedrehtem Text und blauer Markierung, daneben ein Holzstempel mit schwarzem Gummi.
Wissenschaft

Cum hoc ergo propter hoc

Warum wir manchmal auch dort Zusammenhänge sehen, wo gar keine sind, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Der kompliziert klingende lateinische Merksatz „Cum hoc ergo propter hoc“ – wörtlich übersetzt: „Mit diesem, folglich deswegen“ – bezeichnet ein weit verbreitetes Phänomen, das in allen möglichen Bereichen des täglichen Lebens,...

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Wissenschaft

Wie die Zeit vergeht

Das Erleben der Zeit gehört zu den grundlegenden Erfahrungen des Menschseins. Doch bei näherem Hinsehen gibt es tiefe philosophische Rätsel auf. Von Tobias Hürter Wie die Zeit vergeht, lässt sich mit dem Musikstück 4‘33“ des amerikanischen Komponisten John Cage erfahren. Es besteht aus vier Sätzen und keinem einzigen Ton. Für...

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