Lexikon

Sprungrevision

das Rechtsmittel der Revision, das gegen erstinstanzliche Urteile beim Revisionsgericht unter Übergehung des an sich gegebenen Rechtsmittels der Berufung eingelegt wird. Die Sprungrevision ist ein Mittel zur Prozessbeschleunigung. Eine notwendige Voraussetzung für ihre Zulässigkeit ist die Einwilligung der Gegenpartei.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon