Lexikon
Urfehde
im Mittelalter Eidschwur zur Beilegung einer Fehde, durch den beide Parteien versichern, künftig Frieden zu halten; später der Schwur eines freigesprochenen Angeklagten oder Verbannten, keine Rache an Kläger oder Richter zu üben bzw. die untersagten Plätze zu meiden.
Wissenschaft
News der Woche 11.04.2025
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Die Sternenstaub-Fabrik
Ein todgeweihter Riesenstern trumpft in seiner letzten Lebensphase noch einmal auf: Zusammen mit seinem Partner speit er enorme Staubmengen ins All.
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