Lexikon
Urfehde
im Mittelalter Eidschwur zur Beilegung einer Fehde, durch den beide Parteien versichern, künftig Frieden zu halten; später der Schwur eines freigesprochenen Angeklagten oder Verbannten, keine Rache an Kläger oder Richter zu üben bzw. die untersagten Plätze zu meiden.
Wissenschaft
News der Woche 28.02.2025
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Konserviert und archiviert
In der Umweltprobenbank des Bundes lagern Hunderttausende Ampullen, gefüllt mit Blut und Urin. Damit können Experten untersuchen, welche Schadstoffe in den menschlichen Körper gelangen. von FLORIAN STURM (Text) und ESTHER HORVATH (Fotos) An einem Waldrand, rund 15 Autominuten von Münster entfernt, steht Dominik Lermen vor einer...