Lexikon

Fhde

[
mittelhochdeutsch vede, „Feindschaft“
]
in germanischer Zeit und im Mittelalter anerkannte Selbsthilfemaßnahme eines in seinen Rechten Verletzten gegen den Rechtsbrecher; von Einzelnen, Sippen oder anderen Gruppen gegeneinander geführt, wobei bestimmte vom Fehderecht verlangte Formen (Ansage durch Fehdebrief, Werfen des Fehdehandschuhs u. Ä.) gewahrt werden mussten. Der Rechtscharakter der Fehde geriet besonders im Spätmittelalter in Verruf, als Adlige unter dem Deckmantel der Fehde vielfach Gewalttaten und Unrecht begingen (z. B. Raubritter gegen Kaufleute und Städte). Die Fehde wurde im Ewigen Landfrieden von 1495 im Hl. Römischen Reich verboten.
Balve, Saurier
Wissenschaft

Saurier im Sauerland

Das ganze Artenspektrum der Wirbeltiere, die vor rund 125 Millionen Jahren nahe der Kleinstadt Balve lebten, ist in einem Steinbruch auf wenigen Kubikmetern verewigt. von KLAUS JACOB Der Steinbruch im Sauerland in der Nähe der Kleinstadt Balve ruht schon lange. Dichtes Unkraut hat sich an vielen Stellen breitgemacht. Kein Laster...

Lawd,, Gravitationsfeld, Masse
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Lichtkrümmung als Sternenwaage

Erstmals wurde die Masse eines isolierten Weißen Zwergs gemessen – anhand der Deformation seiner Raumzeit ringsum.

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