Lexikon
Fẹhde
[
mittelhochdeutsch vede, „Feindschaft“
]in germanischer Zeit und im Mittelalter anerkannte Selbsthilfemaßnahme eines in seinen Rechten Verletzten gegen den Rechtsbrecher; von Einzelnen, Sippen oder anderen Gruppen gegeneinander geführt, wobei bestimmte vom Fehderecht verlangte Formen (Ansage durch Fehdebrief, Werfen des Fehdehandschuhs u. Ä.) gewahrt werden mussten. Der Rechtscharakter der Fehde geriet besonders im Spätmittelalter in Verruf, als Adlige unter dem Deckmantel der Fehde vielfach Gewalttaten und Unrecht begingen (z. B. Raubritter gegen Kaufleute und Städte). Die Fehde wurde im Ewigen Landfrieden von 1495 im Hl. Römischen Reich verboten.
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Standheizung
Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal. Da man fürchterlich matt ist, wird das Leben zur Qual“, heißt es im Lied „Oben ohne“ des österreichischen Schlagersängers Reinhard Fendrich. Obwohl er darin vor allem über Barbusigkeit in Wiens Freibädern singen wollte, hat er damit auch eine präzise Beschreibung dessen geliefert, was...
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