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Aberration

Recht
das Fehlgehen der Tat in der Weise, dass diese nicht an der gemeinten, sondern an einer anderen Person oder Sache zur Auswirkung gelangt; z. B. wenn der Schuss nicht das Opfer, sondern einen Danebenstehenden trifft. Bestrafung wegen Versuchs der beabsichtigten Tat.

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