Lexikon

Akzessorietät

[
-i:e-; lateinisch
]
im bürgerlichen Recht die Abhängigkeit des Nebenrechts von einem Hauptrecht; streng durchgeführt beim Faustpfand: ohne Forderung kein Pfandrecht.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon