Lexikon
Avạl
[
der oder das; französisch
]Bürgschaft; meist die zur Sicherung der Wechselzahlung dienende Wechselbürgschaft, bei der sich ein Dritter (Avalist, Bürge) durch seine Unterschrift und die Worte „als Bürge“ oder einen gleich bedeutenden Vermerk auf dem Wechsel für die Zahlung verbürgt (Art. 30ff. WG).
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