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Bankgeheimnis

Verpflichtung der Banken, keine Auskunft über die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden und deren Geschäftsbeziehungen zu geben; durch die Abgabenordnung zur Verhütung von Steuerhinterziehungen und durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Deutschland weitgehend aufgehoben.
Das Bankgeheimnis besteht in
Österreich
als Regel, doch verschiedentlich unterbrochen (Auskunftspflicht gegenüber Steuerbehörden, Nationalbank, Rechnungshof, Polizeibehörden, Straf- und Exekutionsgerichten).
In der
Schweiz
gilt das Bankgeheimnis fast uneingeschränkt (Bankengesetz von 1935); lediglich den Steuerbehörden gegenüber ist bei Todesfällen das Bankgeheimnis praktisch beseitigt.
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