Lexikon
Bundesversorgungsgesetz
vom 20. 12. 1950 in der Fassung vom 22. 1. 1982, Abkürzung BVG, regelt die Kriegsopferversorgung, ferner die Fälle, in denen ein öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch gegen den Staat wegen gesundheitlicher Folgeschäden gegeben ist. Das BVG findet entsprechend Anwendung auf Versorgungsansprüche z. B. nach dem Soldatenversorgungsrecht, Zivildienstgesetz, Bundesseuchengesetz (Impfschäden), Häftlingshilfengesetz.
Wissenschaft
CO2-Fußabdruck von Reichen wird unterschätzt
Durchschnittlich 10,3 Tonnen CO2-Emissionen im Jahr verursachen die Deutschen pro Kopf. Aber wie verteilen sich die individuellen CO2-Emissionen auf die verschiedenen Einkommensgruppen? Diese Frage – angepasst auf das jeweils eigene Land – haben Forschende jeweils 1000 Menschen aus Dänemark, Indien, Nigeria und den USA gestellt....
Wissenschaft
Die Champions vom Rhein
Sich mit den Besten der Welt zu messen, motiviert nicht nur Fußballer und Olympioniken zu Höchstleistungen. Auch Forscher lieben den Wettbewerb. In der Weltliga der Robotik ist ein Team aus Deutschland seit mehr als zehn Jahren ganz vorne dabei. von ULRICH EBERL In den Hallen der Weltmeister herrscht eine ruhige Arbeitsatmosphäre...
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