Lexikon
Bundesversorgungsgesetz
vom 20. 12. 1950 in der Fassung vom 22. 1. 1982, Abkürzung BVG, regelt die Kriegsopferversorgung, ferner die Fälle, in denen ein öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch gegen den Staat wegen gesundheitlicher Folgeschäden gegeben ist. Das BVG findet entsprechend Anwendung auf Versorgungsansprüche z. B. nach dem Soldatenversorgungsrecht, Zivildienstgesetz, Bundesseuchengesetz (Impfschäden), Häftlingshilfengesetz.
Wissenschaft
KI: Dialekte wecken versteckte Vorurteile
Allein die Art, wie eine Person spricht, kann uns zu Annahmen über ihre Intelligenz verleiten. Einen ähnlichen Effekt gibt es offenbar auch bei großen KI-Sprachmodellen: Diese stufen Menschen mit afroamerikanischem Dialekt signifikant negativer ein als Personen, die das übliche amerikanische Englisch sprechen. Wie eine Studie...
Wissenschaft
Kernkraft: zu teuer und zu langsam?
Es gibt viele schlechte Argumente gegen Kernkraft: So sei der radioaktive Abfall ein großes Problem – obwohl tatsächlich nur sehr geringe Mengen davon anfallen und das meiste davon nur schwach radioaktiv ist. Außerdem sei die Strahlung eine unsichtbare und damit unberechenbare Gefahr – obwohl sie deutlich einfacher messbar ist...
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