Lexikon
Bundesversorgungsgesetz
vom 20. 12. 1950 in der Fassung vom 22. 1. 1982, Abkürzung BVG, regelt die Kriegsopferversorgung, ferner die Fälle, in denen ein öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch gegen den Staat wegen gesundheitlicher Folgeschäden gegeben ist. Das BVG findet entsprechend Anwendung auf Versorgungsansprüche z. B. nach dem Soldatenversorgungsrecht, Zivildienstgesetz, Bundesseuchengesetz (Impfschäden), Häftlingshilfengesetz.
Wissenschaft
Wie Gas flüssig wird
LNG soll die Versorgungslücke schließen, die seit dem Stopp der russischen Erdgaslieferungen klafft. Eine Einführung in die notwendige Technologie.
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Wissenschaft
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