Lexikon

Bundesversorgungsgesetz

vom 20. 12. 1950 in der Fassung vom 22. 1. 1982, Abkürzung BVG, regelt die Kriegsopferversorgung, ferner die Fälle, in denen ein öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch gegen den Staat wegen gesundheitlicher Folgeschäden gegeben ist. Das BVG findet entsprechend Anwendung auf Versorgungsansprüche z. B. nach dem Soldatenversorgungsrecht, Zivildienstgesetz, Bundesseuchengesetz (Impfschäden), Häftlingshilfengesetz.
KI und Vorurteile
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KI: Dialekte wecken versteckte Vorurteile

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Wissenschaft

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