Lexikon
Kriegsopferversorgung
Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz vom 20. 12. 1950 in der Fassung vom 22. 1. 1982 für die durch den Militär- oder Kriegsdienst oder durch Kriegsgefangenschaft Geschädigten und deren Hinterbliebene. Auf Kriegsopferversorgung besteht ein Rechtsanspruch. – In Österreich gilt das Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG) von 1957 (mehrmals novelliert); zuständige Behörden sind die Landesinvalidenämter. – Schweiz: Militärversicherungsgesetz vom 19. 6. 1992.
Wissenschaft
Zupacken mit Spinnenkräften
Ein neuer Typ von künstlichen Muskeln öffnet den Weg zu Robotern mit menschenähnlichen motorischen Fähigkeiten. Für die Entwicklung standen unter anderem Spinnenbeine Pate. von REINHARD BREUER Spinnen lassen viele Menschen gruseln. Das liegt nicht zuletzt an ihren langen haarigen Beinen. Doch wenn Roboterforscher auf die...
Wissenschaft
Rettet uns der Wasserstoff?
Wasserstoff hat das chemische Symbol H und ist das erste Element im Periodensystem. Er liegt normalerweise als Gas vor. Mischt man ihn mit Sauerstoff und führt Energie hinzu, bekommt man Wasser. Bei dieser „Knallgasreaktion“ wird mehr Energie freigesetzt als benötigt. Wasserstoff eignet sich daher zur Energiegewinnung. Und weil...