Lexikon
Kriegsopferversorgung
Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz vom 20. 12. 1950 in der Fassung vom 22. 1. 1982 für die durch den Militär- oder Kriegsdienst oder durch Kriegsgefangenschaft Geschädigten und deren Hinterbliebene. Auf Kriegsopferversorgung besteht ein Rechtsanspruch. – In Österreich gilt das Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG) von 1957 (mehrmals novelliert); zuständige Behörden sind die Landesinvalidenämter. – Schweiz: Militärversicherungsgesetz vom 19. 6. 1992.
Wissenschaft
»Es herrscht Goldgräberstimmung«
Wirksame Naturstoffe stammen häufig aus dem Globalen Süden. Der Biologe Marco Thines spricht im Interview darüber, wie Mensch und Natur vor Biopiraterie geschützt werden sollen – und was das für die Forschung bedeutet. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Herr Prof. Thines, was ist Biopiraterie? Biopiraterie ist die Nutzung von...
Wissenschaft
Ein Einzeller mit Origami-Hals
Nur 40 Mikrometer misst die Mikrobe Lacrymaria olor. Doch wenn das einzellige Lebewesen Beute wahrnimmt, kann es seinen Hals innerhalb von Sekunden auf das 30-fache der eigenen Körperlänge ausfahren. Eine Studie zeigt nun, wie das möglich ist: Demnach ist die Membran am Hals des Einzellers im Ruhezustand auf komplexe Weise...