Lexikon
Kriegsopferversorgung
Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz vom 20. 12. 1950 in der Fassung vom 22. 1. 1982 für die durch den Militär- oder Kriegsdienst oder durch Kriegsgefangenschaft Geschädigten und deren Hinterbliebene. Auf Kriegsopferversorgung besteht ein Rechtsanspruch. – In Österreich gilt das Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG) von 1957 (mehrmals novelliert); zuständige Behörden sind die Landesinvalidenämter. – Schweiz: Militärversicherungsgesetz vom 19. 6. 1992.
Wissenschaft
Licht im Chip
Laserpulse in Glasfasern bringen das schnelle Internet ins Haus. Künftig sollen auch Schaltkreise in Computern Licht nutzen. Dazu müssen sie völlig anders funktionieren als die Bausteine herkömmlicher Elektronik. von ANDREAS THOSS Der Datendurchsatz im Internet hat sich in den letzten Jahren rasch entwickelt: Nach Angaben des...
Wissenschaft
Gegen die Einbahnstraße
Keine Stadt ohne Sackgassen und Einbahnstraßen. Auch von der Evolution dachte man lange, dass sie viele Organismenlinien in Sackgassen und Einbahnstraßen geschickt habe. Tatsächlich scheint das jedoch viel weniger oft der Fall gewesen zu sein, als bislang vermutet. Über die „evolutionären Sackgassen“ des belgischen Paläontologen...