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22. Juni 1954  -  Der Senat für Kriegsopferversorgung des ...

Der Senat für Kriegsopferversorgung des Landessozialgerichts von Rheinland-Pfalz spricht in Mainz einer Kriegerwitwe die gesetzlich vorgeschriebene Hinterbliebenenrente zu. Der Ehemann der Klägerin war 1941 als Feldpostsachbearbeiter wegen Unterschlagung zum Tode verurteilt und hingerichtet worden. Nach Einschätzung des Gerichts war die Tat nicht so schwerwiegend, dass eine Aberkennung des Versorgungsanspruches zu rechtfertigen sei.

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