Lexikon
Waisenrente
bis zu einem bestimmten Alter (Vollendung des 18. Lebensjahrs, unter besonderen Voraussetzungen, wie Ausbildung, Vollendung des 25. Lebensjahrs, bei Unterbrechung oder Verzögerung der Ausbildung durch Wehrdienst oder Ersatzdienst auch für einen entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus) gezahlte Hinterbliebenenrente für Kinder verstorbener Versicherter bzw. Versorgungsberechtigter aus der Renten-, Unfallversicherung und der Kriegsopferversorgung.
Wissenschaft
Die neuen Softies
Eine neue Generation „weicher“ Roboter geht an den Start. Sie können sich problemlos durch kleine Öffnungen zwängen oder über unwegsames Gelände schlängeln. von THOMAS BRANDSTETTER Roboter aus Metall leisten hervorragende Arbeit. Mit ihren bewährten Kombinationen von Stahlgelenken, Servomotoren und Hydraulik arbeiten sie...
Wissenschaft
Scharfblick in Highspeed
Ein Forschungsteam aus Konstanz hebt die Elektronenmikroskopie auf eine neue Stufe: Erstmals gelingt die Aufnahme ultraschneller Prozesse auf der Zeitskala von Attosekunden. von DIRK EIDEMÜLLER Wer die Welt des Kleinsten erforschen will, steht vor schwierigen Entscheidungen: Die gängigen Methoden ermöglichen entweder eine hohe...
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