Lexikon
Waisenrente
bis zu einem bestimmten Alter (Vollendung des 18. Lebensjahrs, unter besonderen Voraussetzungen, wie Ausbildung, Vollendung des 25. Lebensjahrs, bei Unterbrechung oder Verzögerung der Ausbildung durch Wehrdienst oder Ersatzdienst auch für einen entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus) gezahlte Hinterbliebenenrente für Kinder verstorbener Versicherter bzw. Versorgungsberechtigter aus der Renten-, Unfallversicherung und der Kriegsopferversorgung.
Wissenschaft
Die Krux mit den Studien
Immer wieder sorgen Untersuchungen zu Ernährungsthemen für Verwirrung, weil sie früheren Veröffentlichungen widersprechen.
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Wissenschaft
Aufbläh-Fortbewegung entdeckt
Wie wichtige Winzlinge wandern: Forschende haben aufgeklärt, auf welche Weise scheinbar unbewegliche Vertreter des Phytoplanktons aus den Tiefen der Meere nach oben steigen und anschließend zurücksinken. Die Einzeller blähen sich demnach innerhalb von Minuten auf das Sechsfache ihrer ursprünglichen Größe auf. Dabei lagern sie...