Lexikon
Waisenrente
bis zu einem bestimmten Alter (Vollendung des 18. Lebensjahrs, unter besonderen Voraussetzungen, wie Ausbildung, Vollendung des 25. Lebensjahrs, bei Unterbrechung oder Verzögerung der Ausbildung durch Wehrdienst oder Ersatzdienst auch für einen entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus) gezahlte Hinterbliebenenrente für Kinder verstorbener Versicherter bzw. Versorgungsberechtigter aus der Renten-, Unfallversicherung und der Kriegsopferversorgung.
Wissenschaft
Mit Schwung in die Quantenwelt
Ein nanometerkleines Kügelchen schwingt mit äußerst geringer Dämpfung. Das eröffnet völlig neue Möglichkeiten, um die Quantenphysik zu testen. von DIRK EIDEMÜLLER Die Quantenmechanik ist voll von Eigentümlichkeiten. So sind Quantenobjekte Welle und Teilchen zugleich, sie können sich zu ein und derselben Zeit an mehreren Orten...
Wissenschaft
Rekord-schnelle Saltos
Video: Videoaufnahmen mit 10.863 Bildern pro Sekunde verdeutlichen, wie rasant sich Dicyrtomina minuta Salto-schlagend in die Luft katapultieren kann. © Adrian Smith Rampenlicht an für winzige Akrobaten: Ein Forschungsteam hat die erstaunlichen Sprungfähigkeiten winziger Bewohner unserer Gärten aufgedeckt. Die sogenannten...