Lexikon
Alters- und Hinterlassenen-Versicherung
Abkürzung AHV, Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen in der Schweiz, eingeführt durch Bundesgesetz vom 20. 12. 1946. Die Beiträge werden von den Versicherten, den Arbeitgebern und der öffentlichen Hand aufgebracht. Eine Begrenzung nach der Einkommenshöhe gibt es nicht. Leistungen der AHV sind Altersrenten (nach Vollendung des 65. Lebensjahres bei Männern, des 64. Lebensjahres bei Frauen), Witwen- und Waisenrenten.
Wissenschaft
Ozeane aus der Balance
Die Forschung verstärkt die Beobachtung der Ozeane. Die Versauerung des Wassers nimmt weiter zu und Sauerstoffmangel könnte dazu führen, dass in einigen Meerestiefen zukünftig kein Leben mehr möglich ist. Von RAINER KURLEMANN Für einen genauen Blick auf die Erde benötigt der Mensch manchmal Distanz. Der Forschungssatellit...
Wissenschaft
Recyceln statt verbrennen
In ausgedienten Rotorblätter von Windrädern stecken etliche Materialien, die sich noch nutzen lassen. Bisher fehlten dazu die Techniken, jetzt gibt es vielversprechende Ansätze. von ANDREA HOFERICHTER Wie ein gestrandeter Wal liegt das 80 Meter lange Rotorblatt auf dem Betonpflaster des Bremerhavener Gewerbegebiets, kurz hinterm...
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