Lexikon
Alters- und Hinterlassenen-Versicherung
Abkürzung AHV, Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen in der Schweiz, eingeführt durch Bundesgesetz vom 20. 12. 1946. Die Beiträge werden von den Versicherten, den Arbeitgebern und der öffentlichen Hand aufgebracht. Eine Begrenzung nach der Einkommenshöhe gibt es nicht. Leistungen der AHV sind Altersrenten (nach Vollendung des 65. Lebensjahres bei Männern, des 64. Lebensjahres bei Frauen), Witwen- und Waisenrenten.
Wissenschaft
Eine Gesundheit für alle
Eine neue Forschungsrichtung ruft dazu auf, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, ja sogar des Planeten zusammen zu betrachten. von SUSANNE DONNER Lange vor der Corona-Pandemie hatten Wissenschaftler gewarnt, die Krankheitsausbrüche bei Tieren und Menschen aufgrund von neuen Erregern würden sich häufen. Viren, die...
Wissenschaft
Mangelware sauberes Wasser
Der weltweit wichtigste Rohstoff Wasser benötigt auch hierzulande Schutz. Wissenschaft und Politik sind gefragt, den Eintrag von Mikroplastik zu verhindern.
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