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30. Januar 1976  -  Der Bundestag in Bonn verabschiedet ...

Der Bundestag in Bonn verabschiedet ohne Gegenstimmen eine Gesetzesvorlage, nach der Opfer von Gewalttaten einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz haben, wenn der oder die Täter nicht ermittelt oder zur Zahlung von Entschädigungen nicht herangezogen werden können.

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