Lexikon

Daimyo

[
japanisch, „Großer Name“
]
Daimyô, in der Kamakura- und Muromachi-Zeit die Besitzer feudaler Lehen mit einer großen Anzahl Vasallen; in der Edo-Zeit Feudalherren unter Oberaufsicht des Shogunats, die regelmäßig eine bestimmte Zeit in Edo, in der Nähe des Shoguns, zubringen mussten. Bei der Auflösung des Shogunats 1868 wurden die Daimyo vielfach kaiserliche Beamte.
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