Lexikon
Devịsentermingeschäft
ein Termingeschäft in Devisen, bei dem ein Betrag in fremder Währung zu einem festen Kurs ge- oder verkauft wird, die Devisen aber erst zu einem späteren Termin (Fälligkeit) zur Verfügung gestellt werden. Devisentermingeschäfte werden über Laufzeiten von 30, 60 und 90 Tagen abgeschlossen und dienen der Sicherung gegen Kursverluste. Z. B. kann ein Exporteur den Exporterlös, den er von seinem Kunden in zwei Monaten in fremder Währung erhalten wird, bereits bei Abschluss des Lieferungsgeschäfts verkaufen, um das Risiko einer Wechselkurssenkung zu vermeiden. In der Bundesrepublik Deutschland sind Devisentermingeschäfte in allen Währungen ohne Beschränkung zulässig.
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