Lexikon
Devịsen
[französisch]
in Auslandswährung ausgeschriebene Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen, im weiteren Sinne auch bares Geld ausländischer Währung; Zahlungsforderungen an das Ausland. Der An- und Verkauf der Devisen erfolgt von Bank zu Bank oder auf der Börse; der dabei sich bildende Preis, der Devisenkurs (Wechselkurs, Valuta), richtet sich nach Angebot und Nachfrage; bei Goldwährung kann er nur innerhalb der Goldpunkte schwanken, da bei Erreichung eines dieser Goldpunkte Gold ausgeführt bzw. eingeführt wird. In Deutschland gab es bis Ende 1998 an der Frankfurter Börse eine Devisenbörse, die börsentäglich für die wichtigsten Devisen einen amtlichen Mittelkurs fixierte. Dieses amtliche Devisenfixing ist mit Einführung des Euro abgeschafft worden. Es werden aber noch individuelle tägliche Fixings von privaten Banken durchgeführt, die über die Nachrichtenagentur Reuters veröffentlicht werden.
Devisengeschäfte können als Devisen-Kassageschäft, als Devisen-Termingeschäft oder z. B. als Devisen-Swapgeschäft abgeschlossen werden. Beim Devisen-Kassageschäft erfolgt die Erfüllung des Geschäfts valutagerecht, d. h. Wertstellung der Fremdwährungsbeträge innerhalb von 2 Tagen. Langfristige Zahlungsmodalitäten werden durch das Devisen-Termingeschäft gesichert: Der Zeitpunkt der Bezahlung wird künstlich auf den Tag des Geschäftsabschlusses vorgezogen, die Überweisung aber erst später vorgenommen. Unter einem Devisen-Swapgeschäft versteht man den Tausch von zwei Währungen für einen im Voraus genau festgelegten Zeitraum. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus einem Verkauf von Devisen am Kassamarkt und einem gleichzeitigen Rückkauf dieser Devisen zu einem festen späteren Termin. Der Swap ist die Differenz zwischen dem Kassakurs der Devise und ihrem Terminkurs. Diese Differenz zwischen Kassa- und Terminkurs heißt Report, wenn der Terminkurs höher ist als der Kassakurs oder Deport, wenn der Kassakurs höher ist als der Terminkurs und richtet sich nach den Zinssätzen und der erwarteten Kursentwicklung. Vor allem Banken nutzen das Devisen-Swapgeschäft zur Wechselkursicherung im Verkehr mit ausländischen Kreditnehmern oder Geldanlagen.
Um Entwertungen der eigenen Währung zu vermeiden, ist man in einzelnen Ländern bzw. zu bestimmten Zeiten zu einer Devisenbewirtschaftung (Devisenzwangswirtschaft) übergegangen, bei der die Verpflichtung zur Ablieferung aller Devisen an die Zentralnotenbank besteht, die ihrerseits die Devisen meist nach eigenem Ermessen auf die Bedarfe (Gütereinfuhr, Dienstleistungen, Zinsen, Reiseverkehr) aufteilt. Die Devisenbewirtschaftung hält die Kurse konstant, führt aber meist zu einer Einschränkung des Außenhandelsvolumens. Wie in den meisten Ländern wurde auch in Deutschland nach der Weltwirtschaftskrise die Devisenbewirtschaftung eingeführt (1935); in der Bundesrepublik Deutschland trat am 19. 9. 1949 das Gesetz Nr. 53 der Militärregierung in Kraft; die Bank deutscher Länder wurde ermächtigt, Anordnungen und Vorschriften über Devisen zu erlassen; seit 1957 war dafür die Deutsche Bundesbank zuständig. Die Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik Deutschland strebte mit Erfolg die Aufhebung der Devisenbewirtschaftung und die Konvertibilität der Währungen an. Nachdem für Inländer bereits alle Devisenbeschränkungen entfallen waren, führte die Bundesrepublik Deutschland 1958 auch die Ausländerkonvertibilität ein.

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