Lexikon

Einlagenpolitik

bis 1994 Teil des geldpolitischen Instrumentariums (Geld- und Kreditpolitik); bestand in der Möglichkeit der Deutschen Bundesbank 17 Bundesbankgesetz), öffentlichen Haushalten (Bund, Länder, Sondervermögen) vorzuschreiben, ihre flüssigen Mittel u. die nach dem Budget zweckgebundenen Kassenmittel bei der Zentralbank zu halten, oder je nach der geldpolit. Lage zu erlauben, diese Mittel bei Kreditinstituten einzulegen. Öffentl. Einlagen bei der Zentralbank zählen weder zum Geldvolumen der privaten Wirtschaft noch zur Geldbasis. Die Anordnung, die öffentl. Gelder von den Kreditinstituten abzuziehen u. auf Konten der Zentralbank zu überweisen, führte zu einer Einschränkung der Liquidität des Bankensystems u. wirkte daher geldpolitisch restriktiv; entsprechend wirkt eine Verlagerung der öffentl. Einlagen von der Zentralbank zu den Kreditinstituten geldpolitisch expansiv. Die Aufhebung des § 17 Bundesbankgesetz resultiert aus der Umsetzung des Maastrichter Vertrages (Vertrag über die Europäische Union).
Wissenschaft

»Ein wichtiger Punkt ist das Tempo bei der Fahrzeugentwicklung«

Chinesische Automobilhersteller scheinen ihre Konkurrenten aus westlichen Ländern mehr und mehr abzuhängen. Stefan Bratzel erläutert, was dahintersteckt und wie hiesige Unternehmen dagegenhalten können. Das Gespräch führte Heike Stüvel China dominiert den Elektroauto-Markt. Was sind die Gründe, Herr Professor Bratzel? Der Erfolg...

Meereswürmer
Wissenschaft

Bakterieller Kälteschutz für Würmer

Eine Symbiose mit Bakterien ermöglicht es drei Arten von Meereswürmern, in einer extremen Umwelt zu überleben: Dank bakterieller Kälteschutzproteine können die wechselwarmen Würmer das Meeressediment der Antarktis besiedeln. Das zeigt eine Studie anhand von Analysen des Erbguts und der Proteine der Würmer. Die Bakterien wiederum...

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