Lexikon
Einlagenpolitik
bis 1994 Teil des geldpolitischen Instrumentariums (Geld- und Kreditpolitik); bestand in der Möglichkeit der Deutschen Bundesbank (§ 17 Bundesbankgesetz), öffentlichen Haushalten (Bund, Länder, Sondervermögen) vorzuschreiben, ihre flüssigen Mittel u. die nach dem Budget zweckgebundenen Kassenmittel bei der Zentralbank zu halten, oder je nach der geldpolit. Lage zu erlauben, diese Mittel bei Kreditinstituten einzulegen. Öffentl. Einlagen bei der Zentralbank zählen weder zum Geldvolumen der privaten Wirtschaft noch zur Geldbasis. Die Anordnung, die öffentl. Gelder von den Kreditinstituten abzuziehen u. auf Konten der Zentralbank zu überweisen, führte zu einer Einschränkung der Liquidität des Bankensystems u. wirkte daher geldpolitisch restriktiv; entsprechend wirkt eine Verlagerung der öffentl. Einlagen von der Zentralbank zu den Kreditinstituten geldpolitisch expansiv. Die Aufhebung des § 17 Bundesbankgesetz resultiert aus der Umsetzung des Maastrichter Vertrages (Vertrag über die Europäische Union).
Wissenschaft
Knochen belegen Gewalt-Kannibalismus im Magdalénien
Menschliche Überreste aus der Maszycka-Höhle in Polen zeugen davon, wie Gesellschaften in Mitteleuropa in der Altsteinzeit lebten und wie sie ihre Toten bestatteten. Spuren an diesen Knochen deuten darauf hin, dass die Körper der Verstorbenen systematisch zerlegt wurden – bis aufs Knochenmark, wie neue Analysen ergaben. Die Funde...
Wissenschaft
Potenzielles neues Malaria-Mittel entdeckt
Der Wirkstoff Nitisinon ist bislang als Medikament für Menschen mit seltenen Stoffwechselstörungen zugelassen. Künftig könnte er aber auch helfen, Malaria zu bekämpfen. Denn wie Forschende jetzt herausgefunden haben, ist Nitisinon giftig für blutsaugende Moskitos, die den Malaria-Erreger übertragen. Auch das Blut von Menschen,...